Bundestag lässt Länder allein
NPD-Verbot: SPD und Linksfraktion scheitern mit ihren Anträgen
Der Bundesrat bleibt im geplanten NPD-Verbotsverfahren der einzige Antragsteller. Nachdem sich die Bundesregierung im März gegen einen Antrag ausgesprochen hatte, stimmte gestern auch der Bundestag gegen den Gang nach Karlsruhe. Zur Abstimmung standen im Parlament Anträge der Opposition. Laut SPD-Antrag sollte der Bundestag beschließen, das oberste deutsche Gericht entscheiden zu lassen, ob die NPD verfassungswidrig ist und deswegen aufgelöst werden muss. Gegen diesen Antrag stimmten 326 Abgeordnete. Die meisten Nein-Stimmen kamen aus dem Regierungslager von CDU, CSU und FDP. 211 Parlamentarier votierten mit Ja. Die größte Zustimmung kam aus den Fraktionen von SPD und LINKEN. 40 Abgeordnete der Grünen enthielten sich, 18 stimmten für und acht gegen den Verbotsantrag. Auch die Forderung der Linksfraktion, bei den Karlsruher Richtern ein Verbot der NPD zu beantragen, fand keine Mehrheit. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen, der sich gegen eine Entscheidung des Parlaments über einen Verbotsantrag ohne Beratung in Ausschüssen und Anhörungen richtete.
Der Parlamentsgeschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, zeigte sich in der Debatte zuversichtlich, dass der Antrag Erfolg haben werde. Zudem sei er inhaltlich richtig: »Gegen ihre Feinde dürfen sich Demokraten nicht neutral verhalten«, sagte Oppermann.
Für die LINKE ist es ein Skandal, dass die NPD auch mit Steuergeldern finanziert wird. Die Innenpolitikerin Ulla Jelpke sagte, dass im Kampf gegen Rechtsextreme der Verbotsantrag von »immenser Bedeutung« sei.
Unions-Fraktionsvize Günter Krings meinte dagegen, dass die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens abgewogen werden müssten. Der CDU-Politiker kritisierte die SPD, weil diese die hohen juristischen Hürden beim Bundesverfassungsgericht und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fahrlässig ignoriere.
Ähnlich argumentierte der Grüne Memet Kilic in einer persönlichen Erklärung zur Abstimmung. Aufgrund der schwachen Wahlergebnisse der NPD dürfte »eine hinreichende Gefahr für die Demokratie« nicht nachweisbar sein. Dann könnte der EGMR ein mögliches Verbot der rechten Partei kassieren. Aus Sicht des Grünen-Parlamentsgeschäftsführers Volker Beck wirft zudem die geheime Materialsammlung, auf deren Basis das Verbotsverfahren stattfinden soll, Fragen auf.
Vor zehn Jahren waren Bundesrat, Regierung und Parlament gemeinsam gegen die NPD nach Karlsruhe gezogen. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals das Verbotsverfahren eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der NPD tätig waren.
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