»Nur« Optionen auf den fliegenden Sensenmann

Bundesregierung mag vor den Wahlen nicht über problematische Rüstungsaufträge für US-Kampfdrohnen reden

  • René Heilig
  • Lesedauer: 3 Min.
Vor den Bundestagswahlen will die Regierung keine neue Aufregung wegen zweifelhafter Rüstungsgeschäfte erzeugen. Doch heimlich werden beispielsweise beim Kauf von Drohnen Tatsachen geschaffen. Per Kaufanfrage in Washington.

»In der Debatte über die Beschaffung von Drohnen rate ich zur Gelassenheit und zu wenig Aufgeregtheit«, sagte Thomas de Maizière (CDU) bei seinem jüngsten Besuch in USA. Bislang setzt die Bundeswehr nur unbewaffnete Drohnen zur Aufklärung ein. In Israel leaste man Heron-Systeme, die in Afghanistan fliegen.

Der Verteidigungsminister geht davon aus, dass es im Mai eine Antwort der US-Regierung auf die deutsche Kaufanfrage für Kampfdrohnen geben wird. Doch natürlich weiß er, dass die Entscheidung über den sogenannten Foreign Military Sale bereits am 10. April gefallen ist. Und zwar im erwarteten Sinne. De Maizière setzt dennoch weiter auf Verschleierung, betont, dass er gerne mehrere Optionen habe und dass noch »viele Fragen geklärt und geprüft« werden müssten, bevor drei US-Sensenmänner - »Reaper« genannt - mit dem deutschen Kreuz am Rumpf fliegen und weltweit eingesetzt werden können. Friedensaktivisten und die Linksfraktion im Bundestag sprechen sich gegen den Drohneneinsatz aus, Experten warnen vor einer Entwicklung, die mörderische Einsätze automatisiert. Intelligente Kampfdrohnen, ausgestattet mit selbstlernender Software, würden schon in naher Zukunft ohne das Zutun von Menschen Feuerentscheidungen treffen können. Doch darüber mag die Regierung nicht debattieren, jedenfalls nicht vor den Wahlen.

Eine der von de Maizière angedeuteten Fragen lautet, wie weit der europäische Rüstungskonzern EADS mit der Entwicklung seiner Kampfdrohne wirklich ist. Vom Hauslieferanten der Bundeswehr ist man einiges an Verzögerung gewohnt. Beispiel: Militärtransporter A 400 M.

Ein nicht vorgeschobenes Hindernis für den Einsatz der US-Kampfdrohnen könnte die Weigerung des Verkäufers sein, technische Details preiszugeben, die für eine Zulassung des Kampfroboters im deutschen Luftraum aber offengelegt sein müssen.

Jüngst kam deshalb Zwist bei einem anderen Drohnenkauf auf. Es geht um Aufklärungsdrohnen. Bereits am 22. April hat Thomas Kossendey, Staatssekretär im Verteidigungsministerium, dem Verteidigungsausschuss des Bundestages einen Sachstandsbericht zum System EuroHawk übermittelt. Das basiert auf der US-Entwicklung GlobalHawk, wurde jedoch von der deutschen Industrie modifiziert. Die Dinger sind groß wie ein Passagierjet. Neun sollten beschafft werden. Doch: »Hinsichtlich des Erwirkens einer Muster- und Verkehrszulassung« bei der Bundeswehr sind nach aktueller Bewertung »erhebliche Risiken und Mehrkosten festgestellt worden«. Das sei, so schreibt Kossendey weiter, im Wesentlichen der Tatsache geschuldet, dass der dem EuroHawk zu Grunde liegende US-Typ »aufgrund des Einsatzbedarfs der USA ständig weiterentwickelt wurde. Entsprechende Nachweise dieser Weiterentwicklungen sind jedoch bislang nicht oder nicht ausreichend dokumentiert worden.«

Verschoben wurde auch die Entscheidung über einen Kauf von 176 »Eagle V«-Fahrzeugen. Die schuss- und minensicheren Wagen werden von der Truppe in Afghanistan benötigt. Möglicher Hintergrund der Verschiebung: Das Fahrzeug wird von einem Unternehmen des US-Konzerns General Dynamics produziert. Die deutschen Firmen Rheinmetall und Krauss-Maffei-Wegmann kamen mit ihrem AMPV nicht zum Zuge. Das Fahrzeug ist angeblich rund 300 000 Euro teurer.

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