Haarfarbe nach Wahl

Steffen Schmidt über Gentests

  • Steffen Schmidt
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Büchse der Pandora ist schon längst weit offen. Auch wenn eine Minderheit im Deutschen Ethikrat glaubt, der Gesetzgeber könne die Anwendung neuer Gentests noch verhindern, so ist dieser Zug wohl ein für allemal abgefahren. Die Tests für mehr oder minder schwere erbliche Erkrankungen oder gar bestimmte äußerliche Eigenschaften von der Augenfarbe bis zum Glatzenrisiko sind auf dem Markt. Und wer tatsächlich glaubt, auf diese Weise seinem Kind eine lichte Zukunft sichern zu können, wird die Tests nutzen und gegebenenfalls auch einen Weg finden, einen Embryo mit vorhersehbar problematischen Eigenschaften abzutreiben.

Eine Regelung für den Umgang mit solchen Tests, die werdende Eltern zumindest über Unsinn und Grenzen genetischer Vorbestimmung aufklärt, ist in dieser Situation weit sinnvoller als ein ohnehin zahnloses Verbot. Die Befürchtung mancher Kritiker, das sei der Einstieg in die Menschenzucht, ist allerdings wohl ebenso überzogen wie die Verheißungen der Verkäufer all dieser Gentests. Denn auch wenn wir bald das gesamte Genom eines Menschen in überschaubarer Zeit für höchstens 1000 Dollar entziffern können - die Mehrzahl der potenziell gewünschten Eigenschaften sind genetisch komplex. Eine Selektion von hyperintelligenten, sportlichen Schönheiten mit 120 Jahren Lebenserwartung funktioniert ganz einfach nicht. Und ob eine Schwangere tatsächlich ein brünettes Kind abtreibt, weil sie ein blondes wollte?

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