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Fracking - riskant und unbeliebt

Studie: Mehrheit der Bürger gegen umweltschädliche Gasfördermethode

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 3 Min.
Umwelt- und Bürgerinitiativen kämpfen seit Monaten gegen die Fracking-Pläne der Regierung. Die hat ihren Gesetzentwurf zwar korrigiert, von der riskanten Fördermethode abrücken will sie jedoch nicht.

Das Bundeskabinett hat die für heute geplante Entscheidung über ein Fracking-Gesetz erneut verschoben. Dennoch gehen Umweltverbände und Bürgerinitiativen, die den Widerstand gegen die Einführung dieser Technologie organisieren, davon aus, dass die Regierung das Gesetz noch vor der Bundestagswahl durchbringen will. Das in den meisten betroffenen Bundesländern geltende Moratorium für Probebohrungen wäre damit ausgehebelt.

Fracking bedeutet, tief liegende Gesteinschichten mittels Hochdruckbohrungen und der Einbringung bestimmter Chemikalien aufzubrechen, um in ihnen enthaltene Erdgasvorkommen erschließen zu können. So soll die Energieversorgung in Deutschland unabhängiger von Erdgasimporten z.B. aus Russland werden.

Für Umweltschützer ist Fracking eine Horrorvorstellung. Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) bezeichnete die Risiken des Frackings am Dienstag in Berlin als »unkalkulierbar und unbeherrschbar«. Das betreffe sowohl die Gefahren für das Grundwasser durch eingeleitete Chemikalien als auch durch seismische Aktivitäten bis hin zu Erdrutschen. Zudem sei die Klimabilanz des Verfahrens sehr schlecht, da erhebliche Mengen Methan freigesetzt würden.

Christoph Bautz vom Kampagnennetzwerk Campact betont, dass Fracking in der Bevölkerung auf breite Ablehnung stößt. Laut einer vom Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid im Auftrag mehrerer Umweltorganisationen durchgeführten repräsentativen Umfrage sprechen sich 66 Prozent der Bevölkerung für ein Verbot der Technologie aus. Auch im Regierungslager gibt es erhebliche Widerstände. Rund 80 Abgeordnete von CDU und CSU hatten vor einigen Monaten erklärt, dass sie das geplante Fracking-Gesetz nicht mittragen könnten. Das ist nach Einschätzung von Claudia Baitinger vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) auch der kommenden Bundestagswahl geschuldet. Viele Abgeordnete aus Regionen, die für die Fracking-Erprobung und -Realisierung vorgesehen sind, fürchteten angesichts der Bevölkerungsstimmung um ihre Wiederwahl. Sogenannte Aufsuchungsgebiete gibt es vor allem in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Niedersachsen und Hessen.

Die nun von der Regierung veranlassten Korrekturen am ursprünglichen Entwurf bezeichnete Kalusch als »reine Kosmetik«. Weder das geplante Frackingverbot in Wasserschutzgebieten noch die Einführung bergbaurechtlicher Umweltverträglichkeitsprüfungen böten auch nur annähernd Schutz vor möglichen Umweltschäden. Fracking bliebe auf 84 Prozent der Landfläche zulässig.

Baitinger verwies auf § 49 des Bundesberggesetzes. Dort ist festgelegt, dass Aufsuchungen, also Bohrungen, unzulässig sind, wenn »die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts unangemessen beeinträchtigt« werden. Verbände und Initiativen fordern die Ergänzung dieser Bestimmung durch einen § 49a, mit dem Fracking ohne Einschränkung untersagt wird, sowie ein Importverbot für mittels Fracking gewonnenes Erdgas. Für den 31. August ist ein bundesweiter Aktionstag geplant.

Unterstützung erhalten die Umweltgruppen auch von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). »Es reicht nicht aus, die rechtlichen Hürden für das Fracking zu erhöhen, so wie es die schwarz-gelbe Koalition plant. Die wichtigste menschliche Lebensgrundlage - das Wasser - steht auf dem Spiel. Deshalb muss Fracking verboten werden«, forderte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Claus-Harald Güster am Montag in einer Erklärung.

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