Beim Azubi mit einem eigenem Einkommen?
Unterhaltsanspruch
Ein unterhaltspflichtiger Elternteil muss für sein Kind nicht mehr zahlen, wenn dessen eigenes Einkommen als Auszubildender seinen Unterhaltsanspruch übersteigt. Dabei entfällt nach einer am 11. April 2013 veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az. 3 UF 245/12) die Zahlungspflicht bereits mit Beginn des Monats, in dem die Ausbildungsvergütung erstmals ausgezahlt wird, auch wenn das Geld erst Ende des Monats überwiesen wird.
Im konkreten Fall zahlte ein Mann seiner Tochter monatlich rund 450 Euro Unterhalt. Nachdem die junge Frau im August 2012 eine Lehre zur Bankkauffrau begonnen hatte, wollte der Vater ab dem 1. August den Unterhalt nicht mehr zahlen, da seine Tochter eine diesen Unterhaltsanspruch übersteigende Ausbildungsvergütung erhielt.
Die Tochter wollte jedoch für August noch Unterhalt von ihrem Vater. Sie argumentierte, die Ausbildungsvergütung werde erst zum Monatsende gezahlt und eine Zahlungspflicht ihres Vaters könne erst zu diesem Zeitpunkt entfallen.
Während die klagende Tochter in erster Instanz vor dem Amtsgericht Ahaus damit noch erfolgreich war, gab das Oberlandesgericht Hamm jetzt dem Vater recht. epd/nd
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