Missbrauch mit unnötig kurzen Befristungen

LAG-Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hat Kettenbefristungen in Arbeitsverträgen erschwert. Nach einem Urteil vom 11. Januar 2013 (Az. 9 Sa 366/12) deutet nicht nur eine hohe Zahl aufeinanderfolgender Befristungen auf einen Rechtsmissbrauch hin, sondern auch eine unnötig kurze Dauer der jeweiligen Anstellungsverhältnisse.

Mit dieser Entscheidung wurde der klagenden Lehrerin ein Dauerarbeitsvertrag an einem Gymnasium zugesprochen. Seit 2002 hatte sie vom Land Rheinland-Pfalz 17 befristete Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von teils weniger als drei Monaten erhalten. Meist handelte es sich um Elternzeitvertretungen.

Die Befristungsgründe seien einzeln zwar sachlich gerechtfertigt, so das LAG, doch die hohe Anzahl der Kettenbefristungen deuteten auf einen Rechtsmissbrauch hin. Das Land habe mit der Vielzahl an Kettenbefristungen von unnötig kurzer Dauer seine Gestaltungsgrenze bei der Befristung von Arbeitsverträgen überschritten. epd/nd

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