Gericht erteilt Dobrindt einen Maulkorb

CSU-Politiker darf Beck nicht mehr schmähen

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Berlin/München (dpa/nd). Das Landgericht Berlin hat CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt verboten, den Grünen-Politiker Volker Beck weiter als »Vorsitzenden der Pädophilen-AG« bei den Grünen zu schmähen. Falls Dobrindt sich nicht daran hält, drohen ihm bis zu 250 000 Euro Strafe oder bis zu sechs Monate Haft. Das geht aus dem am Mittwoch von den Grünen veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervor. Dobrindt darf diesen Vorwurf gegen Beck auch nicht sinngemäß wiederholen, heißt es in dem Beschluss.

Die Grünen reagierten mit scharfer Kritik an den CSU-Politiker: Jetzt sei amtlich, dass Dobrindt in seiner antigrünen Kampagne vor Lügen und Falschbehauptungen nicht zurückschrecke. Anlass des Streits war die Debatte um die Aktivitäten pädophiler Gruppen in der Frühzeit der Grünen. Dobrindt hatte vergangene Woche in einem Interview gesagt: »Volker Beck muss endlich sein Schweigen brechen und alles auf den Tisch legen, was er als Vorsitzender der Pädophilen-AG bei den Grünen zu verantworten hat.« Gemeint war die »BAG SchwuP« - »Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle« - , in der sich auch Aktivisten für Pädophilie engagierten. Sie wurde 1987 aufgelöst. Die CSU hatte sich schließlich korrigiert, Beck sei »Vorsitzender der Nachfolgeorganisation der Pädophilen-AG« gewesen. Wie von ihm angeregt, wurde später die BAG Schwulenpolitik ins Leben gerufen, die sich von Pädophilie distanzierte.

Ungemach droht dem CSU-Politiker auch wegen eines Beitrags im Parteiorgan »Bayernkurier«. Dort hatte Dobrindt die Steuererhöhungspläne der Grünen kritisiert und ein Rechenbeispiel genannt, dem zufolge bereits eine Alleinverdienerfamilie mit einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro höhere Steuern zahlen müsse. Die Berechnung ist nach Ansicht der Grünen falsch, die Partei will daher auch deswegen Klage gegen Dobrindt einreichen.

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