Kündigung muss immer schriftlich erfolgen

Fragen & Antworten zu Kündigungen

  • Lesedauer: 4 Min.
Kündigungen von Beschäftigungsverhältnissen werfen viele Fragen auf. Nachfolgend geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen.

Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja, eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, sonst ist sie unwirksam. Allerdings muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er seine Arbeit weiterhin angeboten hat, auch wenn er nicht weiterarbeitet. Ansonsten verliert er sein Recht auf Lohnanspruch. Die Unwirksamkeit einer Kündigung muss vor dem Arbeitsgericht erstritten werden. Die Kündigung sollte nur als »Eingeschriebener Brief« erfolgen.

Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer eine »verhaltensbedingte« Kündigung aussprechen, ohne vorher eine Abmahnung zuzustellen?
Ja, wenn die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers im »Vertrauensbereich« stattgefunden hat. Nein. weil vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung eine Pflichtverletzung im »Leistungsbereich« mit einer Abmahnung erfolgen muss. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung müssen nicht erst zwei oder gar drei Abmahnungen dem Arbeitnehmer zugestellt werden. Dies ist ein verbreiteter Trugschluss. Der Arbeitnehmer sollte immer prüfen, ob bei einer Kündigung ohne Abmahnung diese nicht erforderlich gewesen wäre.

Kann der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses schon kündigen?
Ja, eine Kündigung kann von beiden Seiten schon vor dem ersten Arbeitstag erfolgen. Dies kann für den Arbeitnehmer interessant sein, wenn er beim alten Arbeitgeber die Kündigung mit der Zusage der neuen Stelle einreicht. Eventuell bietet der alte Arbeitgeber ein lohnenswertes Angebot an. Dann kann die neue Stelle schon vor Antritt gekündigt werden. Allerdings gilt dies auch andersrum.

Kann der Arbeitgeber kündigen, nur weil der Arbeitnehmer nicht gut genug arbeitet?
Auch hier ist die Antwort: Ja und Nein. Ja, wenn der Arbeitnehmer mit Absicht schlecht gearbeitet hat und dieses nachgewiesen wird. Nein, wenn der Arbeitnehmer sich bemüht hat, gut zu arbeiten. Dies ihm aber misslungen ist.

Kann eine Arbeitgeberkündigung vom Arbeitgeber wieder zurückgezogen werden?
Nein, eine Kündigung kann nicht einseitig vom Arbeitgeber zurückgezogen werden, wenn die Kündigung erst einmal gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen wurde. Trifft ein Widerruf der Kündigung vor der eigentlichen Kündigung beim Arbeitnehmer ein, so ist die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam.

Muss eine Kündigung in jedem Falle begründet werden?
Auch hier ist die Antwort: Ja und Nein. Ja, eine Kündigung muss begründet werden bei der Kündigung von Berufsausbildungsplätzen oder wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag dieses so geregelt ist.

Welche Kündigungsfristen gelten?
Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Arbeitnehmern beträgt:

- Probezeit 2 Wochen

- Arbeitsverhältnis weniger als 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats

- Arbeitsverhältnis 2 Jahre 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats

- Arbeitsverhältnis 5 Jahre 2 Monate zum Ersten eines Kalendermonats

- Arbeitsverhältnis 8 Jahre 3 Monate zum Ersten eines Kalendermonats

- Arbeitsverhältnis 10 Jahre 4 Monate zum Ersten eines Kalendermonats

- Arbeitsverhältnis 12 Jahre 5 Monate zum Ersten eines Kalendermonats

- Arbeitsverhältnis 15 Jahre 6 Monate zum Ersten eines Kalendermonats

- Arbeitsverhältnis 20 Jahre 7 Monate zum Ersten eines Kalendermonats

Die Kündigungsfristen können allerdings im Arbeits- oder Tarifvertrag günstiger für den Arbeitnehmer geregelt sein.

Wann kann die Probezeit gekündigt werden?
Jederzeit, ohne Begründung, innerhalb der gesetzlichen Frist.

Sind nach Kündigung die Arbeitspapier selbst abzuholen?
Ja, sind jedoch die Papiere nicht in einer vernünftigen Zeit fertig, hat der Arbeitgeber die Pflicht, Ihnen diese Papiere zuzustellen.

Was kann ich gegen einen Kündigung tun?
Gegen eine Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Dies kann sinnvoll bei einer fristlosen Kündigung sein.

Können Schwangere gekündigt werden?
Nein, eine Kündigung kann nicht während einer Schwangerschaft und auch nicht nach Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung erfolgen.

Wie sieht eine fristlose Kündigung aus?
Eine fristlose Kündigung kann unbegründet sein. Allerdings muss auf Verlangen des Arbeitnehmers eine Begründung erfolgen. Eine fristlose Kündigung erfolgt vom Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen, wenn dem Arbeitgeber ein schwerwiegender Verstoß gegen den Arbeitsvertrag (unentschuldigtes Fehlen, schlechte Arbeit gegen besseres Wissen etc.) bekannt wurde. Mit einer fristlose Kündigung enden das Arbeitsverhältnis und die Lohnzahlung sofort. Nach den 14 Tagen ist eine fristlose Kündigung nicht mehr rechtens.

Was gilt für eine ordentliche Kündigung?
Eine fristgemäße oder auch ordentliche Kündigung kann personen- oder betriebsbedingt sein. Bei einer betriebsbedingten Entlassungen soll meist auf sozial verträglicher Weise Personal abgebaut werden. Dabei wird oft eine Abfindung gezahlt. Bei personenbedingten Kündigungen sind oft Krankheiten des Arbeitnehmer der Entlassungsgrund.

Nach Informationen von Berufszentrum ABIS e.K.

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