Staatsanwaltschaft prüft Urteile gegen Asylbewerber
Nach Medienberichten über Schnellverfahren gegen »Asyltouristen« / Flüchtlingsrat Brandenburg spricht von »rassistischen Entgleisungen«
Eisenhüttenstadt (dpa/nd). Umstrittene Urteile des Amtsgerichts im brandenburgischen Eisenhüttenstadt gegen Asylsuchende beschäftigen die Staatsanwaltschaft. Es werde geprüft, ob die Art der Rechtsprechung strafrechtlich relevant sei, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) am Montag. Hintergrund sind sogenannte Schnellverfahren des Amtsgerichts gegen Flüchtlinge wegen illegaler Einreise.
In Eisenhüttenstadt befindet sich Brandenburgs zentrales Aufnahmelager für Flüchtlinge. Viele kommen aus Krisengebieten wie Syrien, Afghanistan oder Tschetschenien.
Wie das ARD-Magazin »Report Mainz« in der vergangenen Woche berichtete, werden Asylsuchende vom Eisenhüttenstädter Gericht wegen illegaler Einwanderung oft in weniger als 15 Minuten zu Haft oder Geldstrafe verurteilt. Die Flüchtlinge seien »Asyltouristen«, die zu einem »Heer der Illegalen« gehörten, ihren Lebensunterhalt verdienten sie in der Regel mit Straftaten - meist Schwarzarbeit, hieß in Urteilen, auf die sich das ARD-Magazin beruft.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg spricht von »rassistischen Entgleisungen« und fordert Aufklärung. Nach Artikel 16 des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte in Deutschland Schutz vor Haft und Strafverfolgung. Kritik kam auch von Juristenverbänden.
Beim Amtsgericht Eisenhüttenstadt wollte auf Anfrage niemand Stellung beziehen. Man äußere sich nicht zu den Vorwürfen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Auch das Justizministerium in Potsdam hielt sich bedeckt. Man wolle zunächst die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft abwarten, hieß es.
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