Vier Flüchtlinge vorläufig anerkannt

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München (dpa/nd). Eineinhalb Wochen nach der Räumung des Hungerstreik-Camps in München bekommen vier der fast 50 Asylbewerber eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Bei 27 Flüchtlingen stehe die Anhörung oder die Entscheidung noch aus, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am Mittwoch in Nürnberg mit. Sieben Asylanträge seien bereits zuvor rechtskräftig abgelehnt worden. Zwölf Betroffene hätten vor ihrer Ankunft in Deutschland in einem anderen europäischen Staat Asyl beantragt; dafür sei Deutschland zunächst nicht zuständig, einen Teil dieser Verfahren will das Bundesamt aber prüfen. »Eine gemeinsame, einheitliche Lösung für alle Flüchtlinge der Gruppe kann es nicht geben«, erklärte der Präsident des Bundesamts, Manfred Schmidt. Das Camp der Hungerstreikenden war am 30. Juni geräumt worden.

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