Gericht erlaubt willkürliche Kontrollen
Koblenz/Kassel (epd/nd). Eine Hessin ist mit einer Klage gegen die Bundespolizei wegen willkürlicher Ausweiskontrollen gescheitert. Weil sie sich über die ihrer Ansicht nach rassistischen Ausweiskontrollen beschwert hatte, war die Frau vor einem Jahr von Polizisten im Polizeigriff aus dem Kasseler Hauptbahnhof abgeführt worden. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil erklärte das Verwaltungsgericht Koblenz die Durchsetzung des Platzverweises für rechtmäßig. Der Anwalt der Studentin hat inzwischen Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Klägerin hatte im Mai 2012 in einem Zug miterlebt, wie Bundespolizisten gezielt Menschen mit schwarzer Hautfarbe kontrollierten. Sie begann eine Diskussion mit den Beamten, deren Vorgehen sie für rassistisch hielt.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.