Die Hälfte darf nicht wählen

Luxemburg verwehrt auch bei der bevorstehenden Parlamentswahl Ausländern das Recht auf Beteiligung

  • Anina Valle Thiele, Luxemburg
  • Lesedauer: 3 Min.
In Luxemburg finden am 20. Oktober vorgezogene Parlamentswahlen statt. Laut Verfassung dürfen rund 45 Prozent der in dem Großherzogtum lebenden Bevölkerung nicht wählen, denn sie sind »Ausländer«.

Wohl kaum ein Land in der Europäischen Union zählt so viele Ausländer wie das Kernland Europas selbst: 500 000 Menschen leben in Luxemburg, doch 45 Prozent von ihnen sind keine Luxemburger. Fast 88 000 Portugiesen leben hier und zur italienischen Gemeinde zählen etwa 20 000 Einwohner. Ende des 19. Jahrhunderts und nach Ende des Zweiten Weltkrieges warb das Großherzogtum Portugiesen als Gastarbeiter, um die Stahl- und Schwerindustrie im Süden des Landes aufzubauen, aber auch zur Arbeit im Bausektor. Doch nach der pragmatischen Entscheidung, gezielt Arbeitskräfte mit einem christlichen (Werte-)᠆Hintergrund anzuwerben, versagten eben jene christlich-konservativen Regierungen den Migranten, die dauerhaft blieben, das Recht zur vollständigen Integration.

Heute ist Luxemburg ein multiethnisches und multikulturelles Land, in dem neben den offiziellen Sprachen Luxemburgisch, Französisch und Deutsch auch Italienisch und Portugiesisch gesprochen wird. Doch mit der politischen Teilhabe ihrer ausländischen Mitbürger tun sich die Luxemburger noch immer schwer, obwohl sie im Vergleich großzügiger sind als viele andere europäische Staaten. Laut den letzten Umfragen sind knapp 50 Prozent der Luxemburger dagegen, Ausländern ein nationales Wahlrecht zuzugestehen.

Zwar hat das Großherzogtum die Bestimmungen des Maastricht-Vertrages der EU in Bezug auf die Europa- und Kommunalwahlen mittlerweile fast vorbildlich umgesetzt: Nicht-Luxemburger sind Staatsangehörigen in jeder Hinsicht gleichgestellt - zumindest, solange sie sich in die Wahllisten einschreiben und die Residenzklausel erfüllen. Die Wahl des nationalen Parlaments und damit indirekt der Regierung bleibt jedoch den »richtigen« Luxemburgern vorbehalten, und zwar allen, denn in Luxemburg gilt Wahlpflicht.

Obwohl sich viele dieses Demokratiedefizits bewusst sind, erhitzt die Diskussion um das Ausländerwahlrecht nicht gerade die Gemüter. Zwar werden immer wieder auch Stimmen laut - etwa seitens der Ausländerrechtsorganisationen CLAE oder ASTI -, die eine mangelnde Mitbestimmung von Ausländern anprangern, zum Politikum ist die Frage jedoch angesichts der Brisanz von Geheimdienst- und Bombenlegeraffäre nicht geworden.

Auch die Parteien thematisieren die Frage des Ausländerwahlrechts kaum. Immerhin unternahm der Spitzenkandidat der Sozialdemokraten, Etienne Schneider, Anfang des Jahres einen Vorstoß, indem er sich dafür aussprach, Menschen, die seit zwei oder drei Jahren in Luxemburg leben, das Wahlrecht zuzuerkennen. Seinem Kontrahenten, dem ewigen Premier Jean-Claude Juncker, scheint das Eisen zu heiß zu sein. Er wird wissen, dass er mit solch einer Forderung die konservativen CSV-Wähler vergraulen würde.

Zumindest ihre Arbeitnehmervertretung (chambre des salaries) dürfen mittlerweile alle in Luxemburg Beschäftigten wählen - unabhängig davon, ob Sie EU-Bürger sind. ASTI hatte das Recht beim Europäischen Gerichtshof eingeklagt. »Luxemburg hat in dem Sinne eine große Öffnung gezeigt, da diese Wahlen jetzt auch Ausländern zustehen, die hier arbeiten, aber nicht hier wohnen«, konstatiert ASTI-Präsidentin Laura Zuccoli. »Sicher ein Fortschritt«, meint auch Fabienne Lentz, Kandidatin der Linken (Déi Lénk) in der Hauptstadt. Trotzdem könnte man sich überlegen, das Wahlrecht europaweit auszuweiten. »Etwa indem man eine europäische Staatsbürgerschaft einführt«, um den Nicht-Staatsbürgern in Luxemburg mehr Möglichkeiten einzuräumen. So fordert die Linke in ihrem Programm, dass das Wahlrecht nicht mehr an die Nationalität gebunden ist. Auch ASTI setzt sich für eine Wahlmöglichkeit nach Residenz ein.

An den Kommunalwahlen durften Ausländer in Luxemburg erstmals 2011 teilnehmen. Die Beteiligung lag allerdings nur bei 17 Prozent. Wenig verwunderlich, wenn man bedenkt, dass sich Ausländer nach fünf Jahren Aufenthalt bei ihrer Gemeinde einschreiben gehen müssen, um das Kreuz machen zu dürfen. »Nicht gerade ein proaktiver Ansatz«, meint auch ASTI-Präsidentin Zuccoli. Ausländer seien weit davon entfernt, gleichberechtigt zu sein, resümiert Fabienne Lentz.

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