Türsteher vor Gericht

Sachsens Justiz privatisiert Sicherheitskontrolle

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 3 Min.
Türkontrollen an Sachsens Landgerichten sollen ab heute nicht mehr von Mitarbeitern der Justiz, sondern von privaten Sicherheitsfirmen erledigt werden. Und das trotz vieler Bedenken.

Wer als Zuschauer oder Prozessbeteiligter eine Verhandlung an einem sächsischen Gericht besuchen will, muss zunächst eine Prozedur über sich ergehen lassen, wie sie einst nur an Flughäfen üblich war: Eine Sicherheitsschleuse muss passiert und die Tasche geöffnet werden; zudem scannen Justizangestellte den Körper per Handsonde. Die Sorgfalt hat gute Gründe. In Dresden wurde im Juli 2009 die Ägypterin Marwa el-Sherbini als Zeugin in einem Gerichtssaal brutal getötet - mit einem Messer, das der Angeklagte in das Gebäude gebracht hatte. Das ist längst kein Einzelfall.

Fragen an den Minister

Im Zuge der Kontrollen, die nach dem Mord eingeführt wurden, seien in den letzten Jahren »unzählige unberechtigt geführte Waffen beschlagnahmt sowie Tausende Messer (…) einbehalten worden«, heißt es beim Landesverband der Deutschen Justizgewerkschaft. Schon kleinste Fehler könnten »gravierende Folgen haben«. Dennoch wird die heikle Aufgabe ab heute nicht mehr von Landesbediensteten durchgeführt, sondern von Mitarbeitern privater Sicherheitsfirmen. Sie sollen die Türkontrollen an den fünf Landgerichten in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Görlitz weitgehend übernehmen.

Eingesetzt werden 26 Mitarbeiter von drei Firmen, die bei der europaweiten Ausschreibung zum Zuge kamen. Diese sieht dem Vernehmen nach auch vor, dass sie Gerichtspost befördern und so mit sensiblen Akten in Berührung kommen. Bei den Türkontrollen müssen sie jedoch von Justizwachtmeistern beaufsichtigt werden. Der Grund: Anders als diese dürfen sie keine Waffen tragen und keinen körperlichen Zwang gegen renitente Personen ausüben. Angesichts immer häufigerer Handgreiflichkeiten sei aber »völlig offen, wie das rechtsstaatlich einwandfrei funktionieren soll«, sagt Klaus Bartl, Rechtspolitiker der LINKEN im Landtag, der auch verfassungsrechtliche Bedenken anmeldet: Die Kontrollen fielen in den Kernbereich der Staatsgewalt. Der Grüne Johannes Lichdi sekundiert: Auch die Durchsuchung von Personen und Sachen sei eine »hoheitliche Zwangsmaßnahme«; folglich werde das »Gewaltmonopol des Staates ausgehebelt«.

Lichdi will per Anfrage von Justizminister Jürgen Martens (FDP) wissen, welchen Zugewinn an Sicherheit sich dieser durch die Privatisierung erhofft. Zudem solle er erklären, welche Firmen zum Zuge kamen und nach welchen Kriterien sie ihre Mitarbeiter auswählen.

Eine Teilantwort darauf gab bereits ein Bericht der »Sächsischen Zeitung«. Dort heißt es, das Personal müsse »versichern, keiner extremistischen Organisation nahe zu stehen«. Zudem müssten die Firmen Mindestlohn zahlen - der aber nur bei 7,50 Euro liegt. Der Stundensatz der Privaten ist nur halb so hoch wie der von Wachtmeistern - und das, obwohl diese zu den am schlechtesten bezahlten Landesbediensteten gehören. Von einer Entlohnung »wie Amtsboten« spricht die Gewerkschaft. Diese sei »weder zeitgemäß noch amtsangemessen«.

Kritik aus dem Apparat

Die LINKE, die in einem Antrag eine Verbesserung der Besoldung fordert, will dazu morgen im Ausschuss eine Expertenanhörung beantragen, in der es auch um die Privatisierung geht. Die Resonanz dürfte für Martens wenig erfreulich ausfallen. Schon jetzt gibt es in der sächsischen Justiz starken Widerstand. Der Präsident des Amtsgerichts in Dresden mahnt, für Sicherheit in den Gerichtsgebäuden zu sorgen, sei ureigenste Aufgabe des Staates. Und der Personalrat spricht abfällig schlicht von »Türstehern«.

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