Arbeitgeber drohen mit Klage gegen Mindestlohn
Hundt: Zugeständnisse der Union wären »äußerst schädlich« / BDA-Präsident wirft Gewerkschaften widersprüchliche Rolle vor
Stuttgart. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes BdA, Dieter Hundt, hat die Union vor Zugeständnissen beim gesetzlichen Mindestlohn gewarnt und mit einer Klage gedroht. Er habe den »Verdacht, dass CDU und CSU zu Zugeständnissen bereit sind – was ich für den Arbeitsmarkt als äußerst schädlich betrachte«. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde »in der Tendenz zu Arbeitsplatzvernichtung« führen, so Hundt gegenüber der »Stuttgarter Zeitung«.
Die Rolle der Gewerkschaften bezeichnete Hundt als »widersprüchlich. Einerseits schließen sie mit uns die erwähnten Tarifverträge ab – andererseits fordern sie in ihren Stellungnahmen einen gesetzlichen Mindestlohn.« Hundt verwies auf 41 gültige Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften, bei denen die Einstiegslöhne unter 8,50 Euro liegen. »Für mich wäre es eine fatale Entwicklung, wenn die große Koalition diese 41 Tarifverträge über Nacht für nichtig erklären würde.« Der Arbeitgeberverband werde »prüfen, ob es Möglichkeiten zur Klage gibt«.
Falls die Regierung jedoch einen Mindestlohn beschließen sollte, bei dessen Umsetzung die Arbeitgeber »aufgefordert werden mitzumachen«, wolle man sich »dem Verfahren nicht verschließen«.
Die SPD dringt auf einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro. Die CDU ist ebenfalls zu einem Mindestlohn bereit, dessen Höhe aber von den Tarifpartnern oder von einer Kommission festgelegt werden sollte. Die genaue Ausgestaltung ist ein strittiges Thema der Koalitionsverhandlungen. Zuletzt hatten Meldungen die Runde gemacht, nach denen die SPD eine Schlechterstellung der ostdeutschen Beschäftigten akzeptieren könnte. Dies war jedoch dementiert worden. AFP/nd
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