Forderung der Vermieter

Mietrecht

  • Lesedauer: 1 Min.
Vermieter dürfen auch schon viele Monate vor einer geplanten Mieterhöhung die Zustimmung der Mieter dazu verlangen. Dennoch bleibt das gesetzliche Sonderkündigungsrecht der Mieter erhalten - sie können dann bis kurz vor der beabsichtigten Mieterhöhung mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.

Der Bundesgerichtshof gab am 25. September 2013 (Az. VIII ZR 280/12) einem Vermieter in Berlin Recht, der im Januar 2011 eine Mieterhöhung für den August 2011 angekündigt und das Einverständnis der Mieter eingefordert hatte. Die klagten dagegen, weil sie sich in ihrem Sonderkündigungsrecht beschnitten sahen. Dem folgte der BGH nicht.

Hintergrund: Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass der Mieter einer vom Vermieter beabsichtigten Mieterhöhung zustimmen muss. Ist der Mieter nicht einverstanden, kann er das Mietverhältnis binnen zweier Monaten nach Erhalt des Mieterhöhungsschreibens außerordentlich kündigen. Er kann dann noch zwei weitere Monate in der günstigen Wohnung bleiben. Die Erhöhung wird nicht fällig. Im Berliner Fall hätten die Mieter bis März kündigen und bis Mai ausziehen müssen. Bei fristgemäßem Ablauf der Erhöhung hätten sie noch bis Ende September von der günstigen Miete profitiert.

Laut BGH richtet sich die Sonderkündigung nach dem Termin der tatsächlichen Mieterhöhung. Die Mieter hätten in jedem Fall bis September in der Wohnung bleiben können. Der Zeitpunkt, zu dem der Vermieter über die Preiserhöhung informiere und die Zustimmung der Mieter zu dem Vorhaben verlange, spiele deshalb keine Rolle.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal