Haftbedingungen von Flüchtlingen rechtswidrig
Berlin/Görlitz. Erneut hat ein Gericht die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen für rechtswidrig erklärt. Nach Gerichtsentscheidungen in München und Nürnberg hat nun auch das Landgericht Görlitz die Abschiebehaft in Justizvollzugsanstalten (JVA) für unzulässig erklärt. Nach Ansicht der Görlitzer Richter verstößt dies gegen die EU-Rückführungsrichtlinie, heißt es in einem am Dienstag bekanntgewordenen Beschluss des sächsischen Gerichtes. epd/nd
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