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Im Supermarkt Kleingedrucktes lesen

Rat der Verbraucherschützer

  • Lesedauer: 2 Min.
Skandale wie Pferdefleisch in Lasagne oder Dioxin in Eiern sind das eine, Schwindeleien das andere. Selbst wenn alles legal läuft, sind Verbraucherschützer unzufrieden, denn es wird in der Lebensmittelbranche viel getrickst.

Auch im Supermarkt steht Wichtiges häufig versteckt im Kleingedruckten. Zum Beispiel, dass ein Shrimps-Salat Alkohol enthält. Der Hersteller druckt es klitzeklein hinten auf die Verpackung. Alles nach Recht und Gesetz. Aber wer läuft schon mit der Lupe durch den Supermarkt?

Nach den einschlägigen Erfahrungen bleibt der Blick des Verbrauchers 1,4 Sekunden auf einem Produkt im Regal hängen. Wenig Zeit, um eine Kaufentscheidung zu treffen oder um die Zutatenliste zu studieren.

Vorsicht und gesundes Misstrauen sind also dringend angeraten, meinen die Verbraucherschützer, die mit dem Ratgeber »Lebensmittel-Lügen über die Fallstricke und Tricksereien der Foodbranche aufklären wollen.

In deutschen Supermärkten lauerten überall Kennzeichnungsfallen: Erdbeerdrink ohne Erdbeeren, Gänseleberpaste mit nicht mehr als zwei Prozent Gänseleber, mehr Schwein als Lamm in der Lammsalami, Alpenmilch aus Schleswig-Holstein, Orangensaft aus dem Norden - nach Angaben der Verbraucherschützer typische Beispiele.

Fast drei Viertel der Verbraucher seien sich längst bewusst, dass gemogelt werde, ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentralen. «Unser Ratgeber bestätigt das Bauchgrummeln», sagte Jutta Gelbrich von der Verbraucherzentrale Hessen.

Klarheit und Wahrheit wird gefordert. Auf Missstände hinzuweisen wie im Portal www.lebensmittelklarheit.de, wo sich Verbraucher beschweren können, sei nicht genug. Nötig sei eine klare, gut lesbare Kennzeichnung, die auch unzweifelhaft über Herkunft der Produkte informieren müsse. Es sei eben nicht egal, ob Erdbeermark aus China oder anderswo herkomme. Schließlich waren im vorigen Jahr in chinesischen Erdbeeren Hepatitisviren entdeckt worden.

Auch die Verbraucherorganisation Foodwatch mahnt Konsequenzen an. Legale Täuschung wird erst aufhören, wenn die Bundesregierung die Lebensmittelindustrie endlich gesetzlich verpflichtet, Lebensmittel besser und verständlicher zu kennzeichnen, so die Foodwatch-Experten.

Die Industrie beteuert, sie wolle den Dialog für eine klare Kennzeichnung. Die Branche sei immer offen für Verbraucherkritik und Verbesserungsvorschläge, so Stephan Becker-Sonnenschein, Geschäftsführer der Dachorganisation «Die Lebensmittelwirtschaft». Sie verweist darauf, dass gerade erst ihre Organisation eine Studie von TNS Infratest mit guten Noten für die in Deutschland angebotenen Waren präsentiert habe. Danach hätten drei Viertel der Kunden eine gute bis ausgezeichnete Meinung von Lebensmitteln, fast 80 Prozent würden die Qualität positiv beurteilen. Das werde auch gar nicht angezweifelt, sagen die Verbraucherschützer, die aber stärkere gesetzliche Regelungen einfordern.

Ratgeber «Lebensmittel-Lügen - wie die Foodbranche trickst und tarnt» zum Abholpreis von 9,90 Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen. Bei Versand (zusätzlich 2,50 Euro) erhältlich bei Verbraucherzentrale Hessen, Große Friedberger Straße 13 - 17, 60313 Frankfurt am Main.

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