Frischzellen sind erlaubt
Karlsruhe (ADN/ND). Arzte dürfen in deutschen Privatkliniken ihre Patienten weiter nach der umstrittenen Frischzellen-Therapie behandeln. Das Bundesver fassungsgericht hob am Mittwoch das 1997 von der damaligen Bundesregierung beschlossene Verbot dieser Behandlungsform endgültig auf. Der Erste Senat gab damit einer Beschwerde von vier bayerischen Ärzten statt, die in ihren Privatsanatorien ausschließlich oder über wiegend zelltherapeutische Behandlungen anbieten. Dabei injizieren sie ihren Patienten einen aus Schafsföten gewonnenen »Zeil-Cocktail«. Die Methode gilt bei Anhängern als »Jungbrunnen« und potenzielles Heilmittel gegen Krankheiten wie Leberleiden oder Krebs.
Die Richter erklärten eine zentrale Vor schrift der Frischzellen-Verordnung, die das Verbot regelte, für verfassungswidrig und nichtig. Der Bund habe Ärzten nicht verbieten dürfen, selbst hergestellte Frischzellen-Arzneimittel bei ihren eigenen Patienten anzuwenden. Zudem greife ein solches Verbot in das Grundrecht der Ärzte auf freie Berufsausübung ein. Die Überwachung der Therapie sei Sache der Länder. Der Bund sei nur befugt, die Her Stellung solcher Arzneimittel zu regeln, die »in Verkehr gebracht«, also etwa an Dritte weiterverkauft würden.
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