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Wurfsendung gegen Homosexuelle bringt Post in die Kritik

1 Baden-Württemberg] Briefträgerin, die Hetzschrift nicht zustellen wollte, drohen Sanktionen Von Martin Höxtermann, Freiburg

  • Lesedauer: 3 Min.

mentalistische Splitterpartei, die sich den »Kampf gegen die Islamisierung Deutschlands« und gegen die Homosexualität auf ihre Fahnen geschrieben hat.

Bei Wahlen blieb sie bisher ohne nennenswerte Erfolge. Sätze wie »Homos haben eine unreife, egozentrische und infantile Persönlichkeit. Sie sind Neurotiker und Sklaven pervertierter Sexsucht« haben inzwischen dafür gesorgt, dass sich die Freiburger Staatsanwaltschaft mit dem Pamphlet beschäftigt. »Wir haben ausreichend Anhaltspunkte, um wegen Volksverhetzung zu ermitteln«, erklärte Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier.

Da ist die Post AG anderer Meinung. Ihre Hausjuristen haben die Wurfsendung für strafrechtlich unbedenklich erklärt. Da sei ihnen nichts anderes übrig geblieben, die Sendungen trotz innerbetrieblicher Proteste zuzustellen, erklärte der zuständige Pressesprecher der Post, Hugo Gimber, gegenüber ND »Schließlich wollen wir transportieren, und nicht zensieren«.

Weil sich eine Freiburger Briefträgerin trotz Androhung einer Abmahnung aus Gewissensgründen geweigert hatte, die Hetzschrift zustellen, muss sie nun mit ar beitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ob am Ende sogar die Kündigung droht, wollte Gimber nicht ausschließen. »Wir prüfen derzeit die geeigneten arbeitsrechtlichen Konsequenzen«.

Die örtliche Gemeinderatsfraktion der Linken Liste (LiLi) und die Kreisvereinigung der Verfolgten des Naziregimes (WN) haben sich mit der Briefträgerin solidarisiert und wegen der Auslieferung der Wurfsendung rechtliche Schritte gegen die Post AG angekündigt. Es sei empörend, dass die Post diese Wurfsendung mit »eindeutig beleidigendem, ja volksverhetzendem Inhalt« austragen lasse. Denn sie verstoße gegen Paragraph 130 des Strafgesetzbuches, welcher die Verletzung der Menschenwürde durch böswillige Ver ächtlichmachung von Teilen der Bevölkerung unter Strafe stelle. »Es ist schlechterdings nicht nachvollziehbar, dass die Deutsche Post sich für eine derartige üble Hetze gegen Homosexuelle hergibt«, sagte LiLi-Stadtrat Rechtsanwalt Michael Moos. »Durch die Verteilung der primitiven Propaganda von demokratie- und minder heitenfeindlichen Gruppen macht sich die Post mitschuldig, wenn es zu gewalttätigen Übergriffen auf Homosexuelle kommt«, kritisierte WN-Vorstandssprecher Max Heinke.

Auch innerhalb des Brief- und Pack chenkonzerns sind Proteste laut gewor den. So weist der Vorsitzende der Regionalverwaltung Freiburg der Deutschen Postgewerkschaft (DPG), Thomas Vitallowitz, alle arbeitsrechtlichen Schritte gegen Kollegen, die aus Gewissensgründen eine Zustellung der Sendung ablehnen, zurück. »Wir bieten allen Betroffenen Rechtsschutz«, kündigte Vitallowitz an. Das Vorgehen der Niederlassungsleitung zeige »wenig Fingerspitzengefühl«, kritisierte auch der Südwest-Bezirkssekretär der DPG, Werner Göbel. »Allerdings können wir nicht dazu aufrufen, die Zustellung solcher Sendungen zu verweigern, da die juristische Lage derzeit ungeklärt ist.« Die Gegner einer Auslieferung können sich zwar auf Paragraph 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung berufen, in dem es in Absatz 3 heißt, dass Sendungen, »deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen strafrechtliche Bestimmungen« verstoßen, nicht beför dert werden müssen. Doch ob dies bei der Flugschrift der Christlichen Mitte tatsächlich der Fall ist, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft im Gegensatz zu den Juristen der Post AG annimmt, bedarf noch der abschließenden Klärung. Unterdessen hat die Christliche Mitte angekündigt, die umstrittene Postwurfsendung gegen Homosexualität auch in anderen Städten ver teilen zu lassen.

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