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? Haftung wegen Lagunenstadt

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Neubrandenburg/Ueckermünde (ddp). In Zusammenhang mit Mecklenburg- Vorpommerns touristischem Großprojekt Lagunenstadt Ueckermünde drohen

Schleswig-Holstein möglicherweise Staatshaftungsansprüche in Millionenhöhe. Grundlage soll das grob rechtswidrige Verhalten des mit der Abwicklung der Er werberverträge für 240 Ferienwohnungen betrauten Lübecker Notars Michael Dahinden sein, berichtet der Neubrandenburger «Nordkurier» (Dienstagausgabe). Obwohl das Projekt in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt sei, müssten sich die Haftungsansprüche gegen das Nachbarland richten, weil der Notar mangels Zulassung in Mecklenburg- Vorpommern von dort aus agierte, heißt es unter Berufung auf den Rostocker Anwalt Holger Kroger. Das Land Schleswig-Holstein habe den Notar trotz mehr facher Hinweise auf dessen rechts- und standeswidriges Verhalten gewähren lassen. Kroger, der einen Großteil der Erwerber vertritt, habe schon zu Beginn dieses Jahres der Kieler Landesregierung die Staatshaftungsansprüche angekündigt. Die Ferienwohnungsanlage mit Yachthafen sollte ursprünglich schon 1994 fertig sein. Nachdem der Bauträger Pecunia GmbH in Geldschwierigkeiten geraten war, sahen viele Anleger ihre Gewinnpläne durchkreuzt und wollten wieder aus ihren Verträgen aussteigeA.

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