Kind mit Salz vergiftet

  • Lesedauer: 2 Min.
Im Prozess um die tödliche Vergiftung eines Mädchens aus Rheinland-Pfalz mit einem versalzenen Pudding bleibt es bei einer Bewährungsstrafe für die Stiefmutter. Nach den Worten der Richter war der Angeklagten - wie dem Großteil der Bevölkerung und dem BGH-Senat selbst - völlig unbekannt, dass 0,5 bis 1 Gramm Kochsalz pro Kilogramm Körpergewicht tödlich wirken. Die junge Frau hatte die vierjährige Tochter ihres Lebensgefährten gezwungen, einen Pudding aufzuessen, in den das Kind versehentlich zwei Esslöffel Salz eingerührt hatte. Das Mädchen, das nur 15 Kilo wog, starb trotz sofortiger ärztlicher Behandlung anderthalb Tage später. Der BGH stufte die Tat nun zwar, anders als das Landgericht, als gefährliche Körperverletzung ein, beließ es aber bei der Strafhöhe. Dem Landgerichtsurteil zufolge hatte Angelina gut 30 Gramm Kochsalz in einen 0,2-Liter-Becher Fertigpudding eingerührt - offenbar hatte sie zuvor beobachtet, wie die Erwachsenen ihren Joghurt mit Zucker gesüßt hatten. Die Stiefmutter, die gerade ihr eigenes Baby gefüttert hatte, reagierte genervt und zwang Angelina, den Pudding auszulöffeln, um sie zu erziehen und zu bestrafen. Die Vorsitzende räumte ein, dass die Strafe angesichts der schrecklichen Folgen zu milde erscheinen möge. »Doch für den Tod des Kindes kann die Angeklagte, obwohl sie ihn verursacht hat, nicht verantwortlich gemacht werden.«
Speisesalz ist lebenswichtig für den Wasserhaushalt, das Nervensystem, die Verdauung und den Knochenaufbau. Im Durchschnitt verbraucht jeder Bundesbürger 16 Gramm Speisesalz pro Tag, die Hälfte davon nimmt er auf, die andere Hälfte geht zum Beispiel durch Kochwasser verloren. Die Salzzufuhr sollte 10 Gramm pro Tag nicht übersteigen, heißt es beim Grünen Kreuz. Für einen Erwachsenen gelten über den Tag verteilt 100 bis 150 Gramm (10 Esslöffel) Salz als tödlich. Andere Berechnungen gehen davon aus, dass 0,5 bis 1 Gramm Kochsalz pro Kilogramm Körpergewicht tödlich wirken können. Eine Salzvergiftung kann infolge von Atem- und Herzstörungen zum Tode führen.

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. März 2006 - Az: 4 StR 5376/05

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.