Nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte

Ab 1. Januar 2014

  • Lesedauer: 2 Min.
Am 1. Januar 2014 löst die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die schon seit geraumer Zeit von den gesetzlichen Krankenkassen an die Versicherten verschickt worden war, endgültig die alte Krankenversicherungskarte ab. Versicherte, die noch keine eGK haben, müssen sich jetzt beeilen.

Die bisherigen Karten der gesetzlichen Krankenversicherten verlieren am 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit - unabhängig von dem auf der Karte aufgebrachten Gültigkeitsdatum. Sie werden durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Bild ersetzt.

Wer sich bislang noch nicht um eine neue Karte gekümmert hat, sollte das jetzt tun. Damit Krankenkassen ihren Versicherten die eGK noch bis Ende Dezember schicken können, brauchen sie ein Foto des Versicherten. Gleiches gilt für familienversicherte Kinder ab 15 Jahre.

Wer 2014 ohne eGK zum Arzt geht, kann Probleme bekommen, denn der Versicherungsschutz muss dann umständlich nachgewiesen werden. Praktisch gilt aber das Gleiche wie bei einer verloren gegangenen Karte. In diesem Fall kann ein Patient innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, die Behandlung privat in Rechnung zu stellen.

Der GKV-Spitzenverband weist zwar darauf hin, dass kein Versicherter, der Anfang 2014 ohne eGK zum Arzt geht, nach Hause geschickt wird. Patienten sollten aber nicht darauf vertrauen, dass Ärzte das genauso sehen.

Neben dem Foto enthält die eGK bislang nur die Stammdaten des Versicherten. Technisch ist die eGK aber darauf ausgerichtet, weiter Daten aufzunehmen. Etwa medizinische Notfalldaten, Infos zu Medikationen, Allergien oder Arztberichte. Diese Anwendungen sollten nach bisheriger Planung frühestens 2016/2017 technisch realisierbar sein.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte erhalten Versicherte eine neue Versichertennummer. Diese sogenannte EKVNR bleibt ein Leben lang gültig, selbst wenn Versicherte in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln. Die EKVNR besteht aus einem Buchstaben und neun Ziffern. Bei einigen Kassen gelten übergangsweise die neue und die bisherige Nummer.

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