Tabubruch im EU-Parlament

Abtreibungsgegner und Ultrakonservative obstruieren Verabschiedung eines Berichts

  • Katharina Strobel, Brüssel
  • Lesedauer: 3 Min.
An diesem Dienstag wird bei den Themen Abtreibung und Sexualkunde eine knappe Entscheidung im EU-Parlament erwartet. Der Estrela-Bericht steht schon zum zweiten Mal zur Abstimmung.

So etwas hat es im Europäischen Parlament noch nicht gegeben: Der Estrela-Bericht, der keinen bindenden Charakter hat, wurde vom Plenum in den Ausschuss zurückverwiesen. Nach Abänderungen mehrerer Paragrafen wurde das Papier erneut beschlossen, allerdings um einiges knapper als bei der ersten Ausschussabstimmung im September. Somit steht der »Bericht über sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte« nun erneut auf der Tagesordnung der Plenarsitzung, die Aufregung ist jedoch geblieben.

Als »abenteuerlich« bezeichnet Angelika Niebler, Europaabgeordnete der CSU, die Abläufe der vergangenen Wochen. So etwas habe sie in ihren 13 Jahren in Brüssel noch nicht erlebt. Mit Brachialgewalt werde den Parlamentariern ein Bericht aufgezwängt, ohne dass Zeit bliebe, darüber zu diskutieren. In dem Text sieht die Bayerin einen Angriff auf ihr christlich geprägtes Menschenbild, auf dem ihre Politik basiert: »Er fordert die Legalisierung der Abtreibung.« Am liebsten wäre es ihr, der Estrela-Bericht würde verworfen. Im Namen ihrer Fraktion, der Europäischen Volkspartei, hat sie eine entsprechende Resolution vorbereitet. »Ich sehe hier eindeutig die Kompetenzen der EU überschritten«, urteilt Niebler. Eine EU, die sich in Abtreibungsangelegenheiten und Sexualkundeunterricht der Mitgliedsstaaten einmischt, geht ihr zu weit.

Die portugiesische Sozialdemokratin Edite Estrela sieht das ganz anders. Nach ihr ist der Bericht benannt, weil sie im zuständigen Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter die Berichterstatterin ist, also diejenige, die den Text von 17 Seiten letztlich verfasst hat.

»Der Bericht empfiehlt einen sicheren und legalen Zugang zur Abtreibung«, sagt Milton Nunes, Estrelas Mitarbeiter. Er plädiere auch für altersgerechte Sexualkunde in Grund- und weiterführenden Schulen mit Hinweisen auf die Gefahren von Geschlechtskrankheiten. Dabei sollen auch gleich- oder andersgeschlechtliche Liebesbeziehungen »in nicht diskriminierender Art und Weise« thematisiert werden. Von einer Forderung nach europaweiter Legalisierung der Abtreibung könne hingegen keine Rede sein. In Malta beispielsweise sind Abtreibungen illegal, daran ändert auch dieser Bericht nichts.

Die Interpretationen des Textes, die derzeit in den Mitgliedsstaaten zirkulieren, versetzen viele Menschen in Alarmbereitschaft. In einer Version ist davon die Rede, die EU wolle auch Null- bis Vierjährige in den Sexualkundeunterricht einbeziehen und Eltern dazu animieren, ihre Kleinstkinder zum Masturbieren zu ermuntern. Tatsächlich ist in dem Bericht keine Spur von einer Sexualkundeempfehlung für Kleinstkinder. Auch nach einem Plädoyer für eine europaweite Legalisierung der Abtreibung sucht man vergeblich.

Trotz seines unverbindlichen Charakters hat der Estrela-Bericht eine Flut an E-Mails an die Europaabgeordneten zur Folge gehabt. Edite Estrela hat allein seit Oktober 80 000 elektronische Briefe dazu erhalten. Viele davon gleichen sich im Wortlaut. Im Büro von Estrela meint man zu wissen, aus welchem Lager die standardisierten Mails kommen: von Anti-Abtreibungs- und ultrakonservative Organisationen, die in verschiedenen EU-Ländern ansässig sind.

Vor einem Jahr hatten die Abgeordneten für eine Neuauflage des Berichts von 2002 gestimmt, um die Thematik unter Einbezug der der EU 2004 beigetretenen osteuropäischen Staaten auf den neuesten Stand zu bringen. Die Unterschiede in diesen Fragen sind zwischen den Mitgliedsstaaten immens. Fakt ist, dass viele Frauen in Not Grenzen überschreiten müssen, um sich helfen zu lassen; dass Jugendliche ungewollt schwanger werden, weil sie keinen Zugang zu Verhütungsmitteln haben. Diese und weitere Fakten bilden die Grundlagen des neuen Berichts.

Die Parlamentsabstimmung im Oktober, bei der eine Mehrheit von 351 Stimmen (bei 319 Gegenstimmen) das Papier zurück in den Ausschuss verwies, sorgte für Aufsehen. Das so genannte referral back ist in Straßburg ein Novum. Keiner weiß, wie oft ein Bericht zur Überarbeitung zurückgeschickt werden darf. Hierfür ist kein parlamentarisches Verfahren festgelegt.

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