Kürzung ist rechtmäßig

Elterngeld

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Die Anfang 2011 in Kraft getretene Kürzung des Elterngeldes ist rechtmäßig. Eltern mussten dabei auch im laufenden Bezug die Verringerung hinnehmen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 2. Dezember 2013 (Az. B 10 EG 6/12).

Bis Ende 2010 erhielten Eltern in Elternzeit 67 Prozent von ihrem Nettoeinkommen als Elterngeld - höchstens jedoch 1800 Euro und mindestens 300 Euro monatlich. 2011 wurde das Elterngeld für Einkünfte ab 1240 Euro auf 65 Prozent abgesenkt.

Dadurch bekam die klagende Mutter nur noch 1267 Euro, also 39 Euro weniger als zuvor. Während des laufenden Bezugs dürfe keine Kürzung mehr durchgeführt werden, meinte die Frau und klagte. Dem widersprach das Bundessozialgericht. Die geringe Kürzung sei rechtens und zumutbar zumutbar. epd/nd

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