Wer nur einmal in seinen Briefkasten schaut ...

Kündigungsschreiben

  • Lesedauer: 1 Min.
Eine Kündigung, die bis 11.30 Uhr in den Briefkasten eingeworfen wird, gilt als noch am selben Tag zugestellt. Darauf, wann der Briefkasten geleert wurde, kommt es nicht an, heißt es in einem am 28. November 2013 veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz (Az. 10 Sa 175/139)

Im Streitfall hatte eine Mitarbeiterin eines Reinigungsunternehmens ihre Kündigung erhalten. Der Arbeitgeber hatte den Brief per Boten am 8. Oktober 2012 um 11.18 Uhr zugestellt. Die Reinigungskraft klagte gegen ihre Kündigung - verpasste allerdings die Frist um einen Tag.

Die Frau bestritt, die Frist verpasst zu haben. Die reguläre Post sei am 8. Oktober 2012 schon früher gekommen, so dass sie auch dann den Briefkasten geleert habe. Die Kündigung habe sie daher erst am nächsten Tag erhalten.

Dennoch gilt die Kündigung als am 8. Oktober 2012 zugestellt, denn sie sei während der üblichen Postzustellzeiten eingeworfen worden, urteilte das Landesarbeitsgericht. epd/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal