Alte Karte tut es noch

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Rund 700 Millionen Euro gaben die gesetzlichen Krankenkassen bisher für die neue elektronische Versichertenkarte aus, die über das Lichtbild hinaus keine wesentlichen Neuerungen bietet. Ein Großteil der Versicherten hat sie bereits, bis zum Ende dieses Jahres sollen es alle sein. Wer keine neue Karte hat, kann auch mit der alten beim Arzt behandelt werden, sofern sie vom Datum her noch gültig ist. Es könnte allerdings passieren, dass er eine Bescheinigung seiner Kasse nachreichen muss. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich geregelt. Alle Versuche, das Vorhaben zu stoppen, scheiterten bisher. nd

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