Tarifverträge müssen Homosexuelle gleichstellen

EuGH-Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.
Arbeitgeber in Europa müssen Homosexuellen in einer Lebenspartnerschaft die gleichen Vorteile gewähren wie verheirateten Mitarbeitern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 12. Dezember 2013 in einem Urteil (Az. C-267/12) klargestellt.

Die höchsten EU-Richter in Luxemburg gaben damit einem homosexuellen Kläger aus Frankreich Recht. Dieser hatte sich über einen Tarifvertrag beschwert, der nur im Fall einer »herkömmlichen« Hochzeit Sonderurlaubstage und eine Gehaltsprämie vorsieht.

Darin sah der EuGH »eine unmittelbare, auf der sexuellen Ausrichtung beruhende Diskriminierung von homosexuellen Arbeitnehmern«. Zwar dürfen Homosexuelle in Frankreich seit 2013 auch eine Ehe eingehen, allerdings stammt der fragliche Fall aus dem Jahr 2012.

Der EuGH berief sich auf eine EU-Richtlinie zur Gleichstellung aus dem Jahr 2000. epd/nd

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