Diskussion um gesetzliche Regelungen
Ministerin Schwesig will Jugendschutzrecht prüfen
Berlin. Vor dem Hintergrund der Ermittlungen gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) werden Forderungen nach einer Überprüfung der Gesetze zum Schutz vor Kinderpornografie lauter. »Der Fall Edathy muss zum Anlass genommen werden, um zu überprüfen, ob es eine Schutzlücke im Gesetz gibt«, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), der »Rheinischen Post«. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will angesichts der aktuellen Vorwürfe die Regelungen im Jugendschutzrecht prüfen, wie eine Sprecherin sagte. »Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass nicht die Grenze von Natürlichkeit zu Missbrauch überschritten wird, die Kinder entwürdigt«, sagte Bosbach. Nötig sei ein Straftatbestand, der sicherstelle, dass Minderjährige durch Nacktfotos nicht herabgewürdigt oder ausgenutzt würden. Was strafbar ist, ist umstritten. Neben der Regelung im Strafgesetzbuch verbietet auch das Jugendschutzgesetz kinderpornografische Schriften. epd/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.