Gesetze allein genügen nicht
Fabian Lambeck über »Verbrechen aus Hass«
Das Anti-Rassismus-Komitee des Europarates drängt auf eine Strafverschärfung in Deutschland. In ihrem Report zeigt die Kommission, wie groß die Defizite hierzulande beim Kampf gegen Rassismus noch sind. So bemängeln die Experten, dass rassistische Motive nicht im Gesetzbuch als strafverschärfend aufgenommen worden sind. Andere Länder sind da weiter. Wenn jemand zuschlägt, weil er Ausländer oder Homosexuelle hasst, seine Menschenverachtung also so weit geht, dass er bereit ist, jemanden ernsthaft zu verletzten oder gar zu töten, dann definiert das Strafrecht - beispielsweise in den USA - diese Tat als »Verbrechen aus Hass«. Üblicherweise führt das mindestens zu einer Verdoppelung des Strafmaßes.
Im Zuge des Skandals um die rechte Terrorgruppe NSU ist auch in Deutschland viel über so eine Strafrechtsreform diskutiert worden. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will heute einen entsprechenden Gesetzentwurf vorstellen. Doch es darf bezweifelt werden, dass sich Täter von höheren Strafen abschrecken lassen. Zumal es in der Praxis schwierig sein wird, den meist jungen Männern rassistische oder homophobe Tatmotive nachzuweisen. Bereits seit 2001 gibt es für Naziübergriffe das Erfassungskriterium »politisch motivierte Taten«. Doch die Polizisten vor Ort übersehen den Tathintergrund oftmals. Selbst das strengste Gesetz bleibt im Alltag wirkungslos, wenn die Exekutive nicht entsprechend geschult und sensibilisiert wird.
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