Staat hat Asylbewerbern eine Unterkunft zu stellen
Luxemburg. EU-Staaten müssen Asylbewerbern vom ersten Tag ihres Antrags an eine Unterkunft stellen. Sind die Asylbewerberheime überfüllt, muss der Staat für eine anderweitige Unterbringung sorgen und dem Asylbewerber ausreichend Geld für das Mieten einer privaten Wohnung geben. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Urteil entschieden. Eine Summe nannten die Richter nicht. Sie schränkten aber ein, dass die Empfänger die Wohnung nicht nach ihren persönlichen Vorlieben wählen könnten. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.