Staat hat Asylbewerbern eine Unterkunft zu stellen

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Luxemburg. EU-Staaten müssen Asylbewerbern vom ersten Tag ihres Antrags an eine Unterkunft stellen. Sind die Asylbewerberheime überfüllt, muss der Staat für eine anderweitige Unterbringung sorgen und dem Asylbewerber ausreichend Geld für das Mieten einer privaten Wohnung geben. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Urteil entschieden. Eine Summe nannten die Richter nicht. Sie schränkten aber ein, dass die Empfänger die Wohnung nicht nach ihren persönlichen Vorlieben wählen könnten. dpa/nd

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