Schwarze Schilder für Mopeds und Mofas
Neue Regelung seit 1. März 2014 in Kraft
Das hat auch die Konsequenz: Wer nach diesem Termin mit grünem statt schwarzem Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Das schwarze Schild gilt für folgende Fahrzeuge für:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h;
- Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h;
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern;
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind;
- motorisierte Krankenfahrstühle;
- vereinzelte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.
Das neue schwarze Kennzeichen ist bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich. nd
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