Keine Haftung

BGH-Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Städte und Gemeinden haften nicht für Schäden durch herabfallende Äste gesunder Straßenbäume. Das entschied der Bundesgerichtshof am 6. März 2014 (Az. III ZR 352/13). Sonst wären die Behörden letztlich gezwungen, alle Bäume im Straßenbereich zu fällen, die gelegentlich Äste verlieren.

Ein Mann hatte die Stadt Suhl auf über 3200 Euro verklagt, weil Äste einer Pappel auf sein Auto gefallen waren. Das Oberlandesgericht Jena hatte zuvor die Klage für gerechtfertigt erklärt. Der BGH hob die Entscheidung auf und wies die Klage ab. dpa/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal