Winzerrebell

Emmanuel Giboulot will keine 
Pestizide auf seinen Weinreben

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 2 Min.

»Ich will gar nicht besonders radikal sein«, wurde Emmanuel Giboulot nach seiner Verurteilung am Dienstag zitiert. 500 Euro Strafe muss der Biowinzer zahlen, weitere 500 Euro sind zur Bewährung ausgesetzt. Eine milde Strafe angesichts der Drohung von 30 000 Euro und sechs Monaten Gefängnis, die bei der Verhandlung im Februar im Raum standen.

Radikal ist der Franzose zumindest in seiner Haltung gegen Pestizide. Die sollte er laut Anordnung bereits im vergangenen Sommer auf seine Weinstöcke versprühen. Kurz zuvor waren in der Region Burgund Krankheitsherde der hochansteckenden »Goldgelben Vergilbung« entdeckt worden. Der Präfekt des Departements Côte d’Or setzte auf Gift gegen Zikaden, die die Krankheit übertragen.

Giboulot weigerte sich. Der 51-Jährige wollte auch kein natürliches Pestizid einsetzen, das mit der ökologischen Landwirtschaft verträglich wäre, da auch dies dem »biologischen Gleichgewicht« schade. Denn einen erwiesenen Krankheitsfall habe es in dem Département noch nicht gegeben, argumentiert der Winzer, dessen zehn Hektar verstreut von Hautes Cotes de Nuits bis weit südlich von Beaune liegen. Giboulot, dessen Vater bereits in den 1970er Jahren mit dem biodynamischen Anbau begonnen hatte, will die jahrzehntelange Arbeit nicht kaputt machen. Der biodynamische Anbau - in Deutschland überwiegend Demeter-Höfe - funktioniert als Organismus, in den nur wenig eingegriffen werden darf.

Unterstützt wird der Winzer durch ein Dossier des Nationalen Instituts für Agrarforschung, in dem darauf hingewiesen wird, dass der Kampf gegen die Überträger der Krankheit die Biowinzer mit enormen Problemen konfrontiere und »den Kampf gegen die Reduktion der Pestizide« konterkariere. Denn Frankreich will seinen europäischen Spitzenplatz im Pestizidverbrauch gerne loswerden.

Das Gericht gab dennoch der Staatsanwaltschaft Recht, die argumentiert hatte, der Angeklagte habe sich aus »ideologischen« Gründen einer Behördenanweisung widersetzt. Giboulot macht weiter. Er will in Berufung gehen.

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