Ministerin: Bei Edathy bisher nichts Strafbares gefunden

Niedersachsens Justizressortchefin sieht bei Ermittlungen gegen SPD-Abgeordneten keine Fehler - aber »Schnitzer« / Edathy: »Kein Kommentar«

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Berlin. Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat eingeräumt, dass die Vorwürfe gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy auch zwei Monate nach Beginn des Ermittlungsverfahrens strafrechtlich nicht relevant sind. »Nach wie vor ist das, was die Staatsanwaltschaft bei Edathy gefunden hat, nicht strafbar«, sagte Niewisch-Lennartz dem Magazin »Focus«. Die Grünen-Politikerin ist oberste Dienstherrin der Staatsanwaltschaft Hannover, die das Verfahren führt. Edathy reagierte im Sozialen Netzwerk Facebook mit den knappen Worten: »Kein Kommentar.«

Vor einer Woche hatte das Landgericht Hannover Beschwerden Edathys gegen die Hausdurchsuchungen als rechtlich zulässig erachtet, auch war ein Anfangsverdacht gegen den SPD-Politiker wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie bestätigt worden. Edathy hatte selbst eingeräumt, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen gekauft zu haben, diese seien nach seiner Auffassung aber nicht illegal. Das Vorgehen gegen den Sozialdemokraten hatte auch zu scharfer Kritik am Gebaren der Ermittlungsbehörden ausgelöst. Der weithin bekannte Kommentator der »Süddeutschen Zeitung«, Heribert Prantl, nannte beispielsweise die Durchsuchungen »nicht nur hochproblematisch, sie sind wohl rechts- und verfassungswidrig«.

Justizministerin Niewisch-Lennartz nahm jedoch die Staatsanwaltschaft in Schutz: »Fehler sehe ich nicht, allenfalls Schnitzer.« So sei es zwar »korrekt« gewesen, dass ein Schreiben an den Bundestag zur Aufhebung von Edathys Immunität als einfache Post rausging. Der Vorgang sei aber »eben nicht gut«. Ihr Ministerium arbeite an einem »Erlass«, der künftig klarstellen solle, dass ein solch wichtiger Brief »förmlich zugestellt oder per Bote überbracht« werde. Bei der detaillierten Information der Öffentlichkeit über die Nacktbilder, die Edathy gekauft haben soll, habe die Staatsanwaltschaft »die rechtlichen Grenzen ausgelotet, aber nicht überschritten«, so die Ministerin nun gegenüber dem »Focus«. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Ermittlungsbehörde habe die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Ende voriger Woche »als unbegründet abgewiesen«. Niewisch-Lennartz zufolge bestehe auch »überhaupt kein Anlass«, den Fall Edathy der Staatsanwaltschaft zu entziehen, wie es die Opposition im Landtag gefordert hatte.

Derweil hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Pläne für ein generelles Verbot unbefugt aufgenommener Nacktbilder vorgelegt - nicht nur von Kindern, sondern auch Erwachsenen. Ein entsprechender Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie sehe vor, dass auch unbefugte bloßstellende Aufnahmen, etwa von Gewaltopfern, strafbar sein sollen. Dabei sollen sowohl das Fotografieren und Filmen wie auch das Verbreiten der Bilder bestraft werden. Und zwar unabhängig davon, ob die Fotos und Filme verkauft oder unentgeltlich weitergegeben werden, wie im Justizministerium erläutert wurde. Maas hatte den Entwurf am Freitag den anderen Ministerien zur Abstimmung zuleiten lassen. Agenturen/nd

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