Betrügerische Anrufe: Unseriöse Datenschutzdienste
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt
»Guten Tag, hier ist die Europäische Datenschutzzentrale. Sie sind einer von circa 1400 Bürgern, deren persönliche Daten bei Gewinnspieleintragungsdiensten, Zeitschriftenverlagen und anderen Firmen registriert sind. Wir helfen Ihnen gegen eine Bearbeitungsgebühr, Ihre Daten, auch im europäischen Ausland, zu löschen.«
Von solchen oder ähnlichen Anrufen berichteten vermehrt Verbraucher, informiert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Selbst wenn sie der angeblichen Dienstleistung nicht zustimmten, erhielten die Verbraucher ein Willkommensschreiben einer DCE Data Centre Europe Limited, verbunden mit einer Rechnung für eine Aktenverwaltungsgebühr in Höhe von 268 Euro. Um der Zahlungsaufforderung Nachdruck zu verleihen, wird unter Bezugnahme auf das geführte Telefonat vorgegeben, auf Wunsch des Verbrauchers bereits gegenüber diversen Firmen, die auf einem gesonderten Blatt namentlich aufgelistet werden, tätig geworden zu sein. Beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Vollmacht und Beschwerdeformular sollen wohl der Dienstleistung einen beeindruckenden Schein vermitteln.
Für die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ein erneutes Beispiel für dreiste Abzockerei: Die Überprüfung ergab, dass die angegebene 0900er-Rufnummer nicht zugeteilt und die 0180er-Servicerufnummern nicht erreichbar sind. Briefe an die Adresse in München kommen zurück, da der Empfänger nicht ermittelt werden kann.
Als weiterer Sitz der Firma »Data Centre Europe Limited« mit türkischem Geschäftsführer ist Malta angegeben. Als Inhaber der erst seit März 2014 geschalteten Internetseite »daten-zentraleeuropa.com« ist eine Person deutschen Namens und mit Firma in der Türkei registriert. Schließlich ist auf dem Überweisungsvordruck als Geldempfänger eine »SilverEagle Consulting AG« mit Schweizer Konto eingetragen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt und appelliert, keinesfalls zu bezahlen. Solche angebliche Forderungen sollten grundsätzlich sehr kritisch geprüft werden. Wichtig ist: Nur Rechnungsforderungen aus wirksam geschlossenen Verträgen müssen bezahlt werden.
Die Verbraucherzentrale gibt die notwendige Unterstützung und Hilfe, Forderungen auf ihre rechtliche Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls unberechtigte Forderungen zurückzuweisen. vzsa/nd
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