Fischbrötchen-Krieg wird vor Gericht neu aufgerollt

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Stralsund. Das Verfahren um den sogenannten Stralsunder Fischbrötchen-Krieg wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil aufgehoben und das Verfahren zur Verhandlung an das Landgericht Stralsund zurückverwiesen, wie der Sprecher der Stralsunder Staatsanwaltschaft, Ralf Lechte, am Montag sagte. Der BGH habe die Beweiswürdigung bemängelt. Konkret gehe es um die Aussage der Mutter des 29 Jahre alten Angeklagten. Sie hatte angegeben, dass ihr Sohn in der Tatnacht zu Hause war. Das Landgericht hatte ihn und zwei weitere Männer im Juni 2013 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Dem Trio wurden ein Übergriff auf Stralsunds Vize-Oberbürgermeister Dieter Hartlieb, Brandanschläge auf ein Auto und einen Kutter, ein Buttersäureangriff auf ein Hotel sowie die Lagerung einer Bombenattrappe im Stralsunder Bauamt zur Last gelegt. Die Männer sollen im Auftrag von Drahtziehern tätig gewesen sein, um die Stadt bei der Vergabe von Konzessionen für den Fischbrötchenverkauf am Hafen zu beeinflussen und mögliche Konkurrenten auszuschalten. dpa/nd

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