Mitführpflicht ab 1. Juli 2014
Warnweste
Ab 1. Juli 2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in den Farben rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 oder der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder und Wohnmobile bleiben davon ausgenommen.
Der Fahrer ist verpflichtet, die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld. nd
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