Gericht: Farbe als Firmenmarke zulässig

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Luxemburg. Im Streit um die Farbe Rot als Marke sehen sich die Sparkassen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gestärkt. Das Gericht bestätigte am Donnerstag, dass ein Unternehmen sich eine konturlose Farbe grundsätzlich als Marke schützen lassen kann. Die Sparkassen müssen demnach belegen, dass eine große Mehrheit der Verbraucher den verwendeten Farbton »Verkehrsrot« im Finanzbereich als Kennzeichen der Sparkassen verstehe. Dies müsse nun im Einzelfall geprüft werden. dpa/nd Kommentar Seite 4

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