Gericht hebt Verbot für Nazi-Konzert auf

  • Lesedauer: 1 Min.

Magdeburg. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat das Verbot eines Neonazi-Konzerts an diesem Samstag in Nienhagen im Harz (Sachsen-Anhalt) aufgehoben. Bei dem Verbot sei nach Ansicht der Kammer nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass das Konzert auch eine politische Meinungsäußerung sei und damit unter das Versammlungsrecht falle, erläuterte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Das Innenministerium kündigte an zu prüfen, ob die Entscheidung angefochten werden kann. Im vergangenen Jahr waren rund 1200 Anhänger der rechten Szene nach Nienhagen gekommen, nachdem ein Verbot vom Oberverwaltungsgericht gekippt worden war. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.