Was ist ein Hagelschaden?

Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.
Massive Hagelschauer gingen am 11. September 2011 im Saarland nieder. Danach meldeten sich viele Hausbesitzer bei den Versicherungen.

Herr G. erläuterte seiner Hausratversicherung, die Last der Hagelkörner habe die Außentür zum Keller aufgestoßen, dann seien massenhaft Körner eingedrungen und geschmolzen. Das Wasser habe Hausrat beschädigt.

Die Versicherung lehnte ab. Hagel sei definiert als Niederschlag in Form fester Eiskörner. Der Schaden sei durch Schmelzwasser entstanden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken (Az. 5 W 43/13) urteilte, G. habe keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen. Es sei zweifelhaft, ob ein Schmelzwasserschaden als Hagelschaden anzusehen sei.

Versicherungsschutz bestehe schon deshalb nicht, weil der Hagel durch eine nicht ordnungsgemäß verschlossene Außentür eingedrungen sein müsse. Sonst hätte sie standgehalten oder wäre beschädigt worden. Sie sei aber intakt. Feuchtigkeitsschäden am Hausrat seien nur versichert, wenn Regen, Schnee oder Hagel einen Gebäudeschaden verursachten und ins Haus eindringen. jur-press/nd

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