Bestmögliche Vorsorge für den Ernstfall

Existenzsicherung bei Berufsunfähigkeit

  • Lesedauer: 5 Min.
Berufsunfähigkeit ist mit das größte Risiko im Arbeitsleben eines Menschen. Rund 200 000 Beschäftigte in Deutschland scheiden Jahr für Jahr, so amtliche Statistiken, teils lange vor Erreichen des Rentenalters aus dem Berufsleben aus, informiert die OVB Vermögensberatung in Köln.

Nach Angaben der Deutschen Aktuarvereinigung, ein Zusammenschluss der Versicherungsmathematiker, wird beinahe jeder Zweite der heute 20-jährigen Beschäftigten vor Beginn der Rente berufsunfähig. Bei den Beschäftigten, die jetzt 50 Jahre alt sind, ist es jeder Dritte. In mehr als 90 von 100 Fällen die mit Abstand häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Krankheiten - allen voran psychische Leiden, die schon vor Längerem Erkrankungen des Bewegungsapparates als Hauptursache abgelöst haben.

Fast für jeden Menschen sind Berufsunfähigkeit und deren finanzielle Folgen eine existenzielle Bedrohung. Das wird von vielen leider immer noch unterschätzt. So kommt in den deutschen Sozialgesetzen der Begriff »Berufsunfähigkeit« praktisch nicht mehr vor. Zumindest nicht mehr für Menschen, die nach dem 31. Dezember 1960 geboren sind. Dies bedeutet: Sie können nicht mehr berufsunfähig, sondern nur noch erwerbsgemindert werden. Mit vor allem wirtschaftlich Folgen, weil der Gesetzgeber zwischen »halber« und »voller« Erwerbsminderung unterscheidet.

Urteile im Überblick

Erwerbsminderungsrente

 Wer Hartz-IV-Leistungen bezieht und für den zumindest leichte körperliche Arbeiten zumutbar sind, hat nicht automatisch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Das gilt selbst unter der Voraussetzung, dass das zuständige Jobcenter ihn für schwer oder nicht mehr vermittelbar hält (Sozialgericht Mainz, Az. S 10 R 489/10).

Gefährliches Gassigehen

 Gute Nachbarschaft zahlt sich bisweilen nicht aus, zumindest nicht im Hinblick auf den Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn wer den Hund des Nachbarn Gassi führt und dabei eine Bissverletzung durch den Vierbeiner erleidet, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az. L 8 U 4142/10).

Riskante Autowäsche

 Wer bei der Wäsche eines überwiegend privat genutzten Fahrzeugs stürzt und sich dabei verletzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Bayerisches Landessozialgericht, Az. L 17 U 180/12).

Keine Pfändung

 Erhält ein ehemals Selbstständiger eine befristete Berufsunfähigkeitsrente, so ist diese finanzielle Leistung innerhalb der allgemeinen Pfändungsgrenze vor einer Pfändung geschützt (Bundesgerichtshof, Az. 11 ZR 132/09).

Nur ein Bruchteil des letzten Bruttoeinkommens als Erwerbsminderungsrente

Das klingt harmlos, ist es aber bei näherem Hinsehen nicht. Dies gleich in zweifacher Hinsicht. Zum einen können erwerbsgeminderte Menschen praktisch auf jedwede andere Tätigkeit verwiesen werden. Dabei spielen die berufliche Ausbildung des Betroffenen und die jeweilige Lage am Arbeitsmarkt keine Rolle. Zum anderen ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente denkbar knapp bemessen.

Im statistischen Durchschnitt beträgt die halbe Rente, bei der Betroffene zwischen drei und sechs Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen können, nur 17 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Die volle Rente, die die Fähigkeit zu höchstens drei Stunden Tätigkeit am Tag voraussetzt, ist rund doppelt so hoch. Bei einem Durchschnittsverdienst eines Facharbeiters von rund 4000 Euro im Monat wird schnell klar, wie niedrig die Erwerbsminderungsrente ist. Noch härter trifft es Frauen, weil sie oft schlechter bezahlt werden als Männer oder nur in Teilzeit arbeiten.

An der knapp bemessenen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ändern auch die mit dem Rentenpaket beschlossenen, ab 1. Juli 2014 gültigen Neuregelungen für die Berechnung der Rentenhöhe im Wesentlichen nichts. Demnach wird unter anderem ab diesem Stichtag die »Zurechnungszeit« bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente um zwei Jahre verlängert.

Das heißt: Der Betroffene wird künftig so gestellt, als wenn er mit seinem Durchschnittsverdienst noch bis zum vollendeten 62. Lebensjahr gearbeitet hätte. Bis dahin gilt das vollendete 60. Lebensjahr als Limit.

Eigene Vorsorge mit privater Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer krankheitsbedingt nicht oder nur noch in geringem Umfang arbeiten kann, muss erhebliche finanzielle Einschränkungen in Kauf nehmen, sofern er sich ausschließlich auf die staatliche Fürsorge, also eine Erwerbsminderungsrente, verlässt. Den gewohnten Lebensstandard kann dann wohl niemand mehr halten. Oft ist auch die wirtschaftliche Existenz bedroht. Die einzig sinnvolle Möglichkeit, dies zu vermeiden, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Eine BU-Police wird in zwei unterschiedlichen Varianten angeboten: Als selbstständige sowie als Zusatzversicherung, bei der der BU-Schutz mit einer Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert wird.

Für den Versicherten sollte eine bedarfsgerechte Berufsunfähigkeitsvorsorge grundsätzlich zwei wichtige Vorgaben erfüllen. Der Versicherungsschutz in Form einer BU-Rente sollte ausreichend hoch sein. Überdies sollten die Versicherungsbedingungen keine sogenannte Verweisklausel enthalten. Mit der behält sich ein Versicherer das Recht vor, den Kunden auf einen anderen Beruf oder eine andere Tätigkeit zu verweisen, um so keine BU-Rente zahlen zu müssen. Sinnvoll ist oft auch, durch die Vereinbarung einer Dynamik künftige Kaufkraftverluste auszugleichen.

Private Unfallversicherung als Alternative zur BU-Police

Eine Alternative zu einer BU-Police kann die private Unfallversicherung sein. Zum Beispiel sobald ein Kunde aufgrund einer für den Versicherer problematischen Krankengeschichte entweder keinen BU-Schutz erhält bzw. bestimmte Risiken aus- oder aber mit spürbaren Beitragszuschlägen eingeschlossen werden.

Bekanntlich ist der Leistungsumfang des staatlichen Sozialsystems nach einem Unfall eher begrenzt. Denn die gesetzliche Unfallversicherung deckt lediglich Unfälle am Arbeitsplatz sowie solche auf dem Weg vom Wohnort zur Firma und zurück ab. Doch nachweislich passieren die meisten Unfälle in der Freizeit - etwa während des Urlaubs, beim Sport oder daheim im Haushalt. Wer sich also ausschließlich auf die gesetzliche Unfallversicherung verlässt, ist die meiste Zeit ohne Versicherungsschutz.

Eine private Unfallversicherung hingegen leistet rund um die Uhr und überall auf der Welt. Im Fall des Falles erhält der Versicherte, abhängig vom jeweiligen Tarif, eine Einmalzahlung und/oder eine lebenslange monatliche Unfallrente. Die Höhe der Leistungen hängt ab vom sogenannten Grad der Invalidität. Dieser wird bestimmt anhand der »Gliedertaxe«.

Risiko-Lebensversicherung: Finanzielle Vorsorge für Hinterbliebene

Falls der Hauptverdiener verstirbt, sind finanzielle Probleme für die Hinterbliebenen oft programmiert. Die Kinder gehen noch zur Schule, die Mutter kann, falls überhaupt, nur halbtags arbeiten. Das Geld reicht gerade für den Lebensunterhalt.

Viele jüngere Familien haben zudem ein Eigenheim gebaut oder eine Wohnung gekauft, so dass Zins und Tilgung für das Hypotheken-Darlehen weitergezahlt werden müssen. Insbesondere bei hohen finanziellen Verpflichtungen, etwa aus der Finanzierung von Wohneigentum, ist die Vorsorge mit Hilfe einer Risiko-Lebensversicherung sehr empfehlenswert. Durch eine angemessen hohe Versicherungssumme können die Hinterbliebenen in der Regel ihren Lebensstandard halten.

Mit der Todesfallleistung kann etwa der Baukredit komplett oder größtenteils zurückgezahlt werden, was das Haushaltsbudget der Hinterbliebenen erheblich entlastet. Gab es zuvor keine finanziellen Verpflichtungen, sollte das Geld der Risiko-Lebensversicherung klug investiert werden, damit regelmäßige Einnahmen fließen. Empfehlenswert ist eine hohe Einmalzahlung in eine private Rentenversicherung mit sofort beginnender Rente.

Philipp Gruhn,

OVB Vermögensberatung

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