Kein Freibrief für Drogenzüchter

Fabian Lambeck über das Cannabis-Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 1 Min.

Nein, das Urteil der Kölner Richter ist kein Freibrief für den Grasanbau in den eigenen vier Wänden. Zwar gestattete das Gericht schwer kranken Patienten, ihr Cannabis zu Hause zu züchten. Gleichzeitig stellt es aber klar, dass der Anbau für jedermann verboten bleibt. Voraussetzung für die legale Hanfpflanze im Blumentopf ist, dass die Patienten austherapiert sind, also keine andere Behandlungsmöglichkeit mehr haben. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die Pflanzen vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Somit dürfte das Urteil bei den Befürwortern einer Legalisierung keine große Freude auslösen und bei den Gegnern keine allzu große Panik.

Dafür hätten Apotheker und Pharmafirmen allen Grund, nervös zu sein. Schließlich ist das Geschäft mit dem Schmerz ein Milliardenbusiness, das nun durch eine Pflanze bedroht ist, die auf jedem Balkon gedeihen kann. Selbst wenn die drohende Revision des Bundesamtes für Arzneimittel erfolgreich ist, sollte die Politik im Sinne der Patienten handeln und den Apotheken eine Preisbremse für Cannabis verordnen. Schließlich waren die ungerechtfertigt hohen Preise der legalen Dealer ein Grund für die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Zudem sollten die Krankenkassen »ermuntert« werden, die Kosten für die Schmerztherapie zu übernehmen.

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