Schluss mit der Diskriminierung
Simon Poelchau über den Anspruch behinderter Personen auf volle Leistungen
Am Mittwoch brach das Bundessozialgericht eine Lanze für Tausende pflegebedürftige und behinderte Menschen, die bis heute nur 80 Prozent des Sozialhilfesatzes erhielten.
Doch warum kam der Gesetzgeber überhaupt auf die Idee, Behinderte, die nicht alleine wohnen können, schlechter zu stellen als gesunde ALG-II-Betroffene? Sie würden nur wenig zum gemeinsamen Haushalt beitragen, heißt die offizielle Begründung, die so zynisch wie unhaltbar ist. Denn wie will das Amt kontrollieren, wer wie viel zum gemeinsamen Haushalt beiträgt? Zudem sucht sich kein Mensch seine Behinderung selbst aus, sie ist allein Bürde genug. Da muss man nicht noch weiter vom Gesetzgeber diskriminiert werden. Denn der hat die ALG-II-Empfänger mit der bisherigen Regelung in zwei Klassen unterteilt: in Gesunde und in Kranke, die ihm offenbar weniger wert sind. Dabei haben gerade behinderte und pflegebedürftige Menschen oft Mehrkosten, die sie bestreiten müssen.
Deshalb ist das Urteil des Bundessozialgerichts zu begrüßen. Es macht endlich Schluss mit der Diskriminierung von behinderten Menschen auf dem Amt. Vor allem ermöglicht es diesen Personen - dadurch, dass sie jetzt mehr Geld erhalten - ein menschenwürdigeres Leben. Denn dafür braucht man in dieser Gesellschaft leider auch die nötigen finanziellen Mittel.
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