Katastrophale Quartiere für Beschäftigte

Griechen ohne Lohn im Nordosten sitzengelassen

  • Lesedauer: 2 Min.

Wismar. Fast 100 ausländische Arbeiter sind in Mecklenburg-Vorpommern von einem Subunternehmer ohne Geld in katastrophalen Unterkünften sitzengelassen worden. Wie der DGB Nord am Donnerstag mitteilte, leben 25 Griechen seit Monaten in einem maroden Wohnheim in Groß Stieten (Mecklenburg-Vorpommern). Weitere 71 Ausländer seien bisher in Lubmin untergebracht, die Hälfte von ihnen in Wohncontainern auf einem Betriebsgelände. Sie hätten zum Teil seit Monaten keinen Lohn bekommen und hätten kein Geld mehr für Lebensmittel gehabt. Die sanitären Bedingungen seien verheerend. Der DGB war am Mittwoch durch einen anonymen Anruf auf den Fall aufmerksam geworden.

Wie der Geschäftsführer der Firma Krebs Korrosionsschutz, Detlef Krebs, sagte, waren die Männer über einen Werkvertrag mit der Paan Industrieservice GmbH an den Standorten in Rostock und Lubmin beschäftigt. Die Männer seien Spezialisten für Korrosionsschutz und hätten an Offshore-Bauteilen gearbeitet. Die Aufträge seien beendet. Krebs habe stets alle Rechnungen an das Subunternehmen Paan gezahlt. Dieser Firma seien jedoch die Konten gesperrt worden, der Grund ist nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg habe Krebs mitgeteilt, dass kein Geld mehr an die Firma überwiesen werden solle.

Krebs sagte: »Ich fühle mich für die Leute verantwortlich.« Er habe den Männern zunächst ein Handgeld für Lebensmittel ausgezahlt. Für die am schlechtesten untergebrachten Mitarbeiter seien Wohnunterkünfte in Stralsund gefunden worden. Für fünf Männer seien wegen Krankheit oder Geburt eines Kindes noch am Donnerstag Flüge in die Heimat gebucht worden. Mit der Staatsanwaltschaft und dem Arbeitsamt suche man nach Wegen, dass die Männer ihren Lohn erhalten.

DGB-Nord-Vize Ingo Schlüter forderte die Landesregierung und Arbeitsverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern auf, die Ausbeutung ausländischer Arbeiter zu unterbinden. »Die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt brauchen einen besonderen Schutz. Dazu gehört auch die Mitbestimmung von Betriebsräten - kein Chef soll künftig allein entscheiden können, ob und zu welchen Konditionen er Werkvertragsnehmer anstellt«, so der Gewerkschafter. dpa/nd

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