»Von uns wird keine Eskalation ausgehen«

Was ist ziviler Ungehorsam genau und wo findet er aktuell Anwendung? Eine Bestandsaufnahme.

  • Florian Schmid
  • Lesedauer: 4 Min.
Ziviler Ungehorsam wird immer mehr zur zentralen und spektrenübergreifenden Form von Protest. Ein Sammelband fasst theoretische Grundlagen und Erfahrungen in der Praxis zusammen.

Von »Aktionskonsens« ist seit einigen Jahren bei verschiedenen Großprotesten der linken und antifaschistischen Szene viel die Rede, egal ob bei den Anti-Nazi-Blockaden in Dresden, »Castor schottern« oder Blockupy. Es gilt, verbindliche Verabredungen im Vorfeld zu treffen, um mit dem gewaltfreien Mittel des zivilen Ungehorsams erfolgreiche Massenblockaden oder Besetzungen durchzuführen. Die Massenaktionen sollen anschlussfähig sein, also offen für viele unterschiedliche Menschen. So heißt es etwa auch in einem Aufruf für die antimilitaristische Kampagne »War-starts-here«, die vom 17. Bis 25. August den reibungslosen Ablauf des Truppenübungsplatzes in der Colbitz-Letzlinger Heide in Sachsen-Anhalt stören will. Dort trainieren Soldaten Aufstandsbekämpfung und den militärischen Häuserkampf im urbanen Raum. Akteure vom bürgerlichen übers gewerkschaftliche bis hin zum antifaschistischen und postautonomen Spektrum beziehen sich inzwischen positiv auf zivilen Ungehorsam als Protestform.

Was dieser Begriff genau meint und vor allem, wie weit das Verständnis davon auch auseinandergeht, damit beschäftigt sich der gerade erschienene Sammelband »Ungehorsam! Disobedience!«. Ziviler Ungehorsam wurde in den 80ern vor allem von der Friedensbewegung in Form von Sitzblockaden praktiziert, um die Aufstellung von Pershing II-Raketen zu verhindern. Aus dieser Zeit stammt auch Jürgen Habermas' Definition des Begriffs als »öffentlicher Akt«, der für die Polizei kalkulierbar ist, dabei »ausschließlich symbolischen Charakter« hat inklusive der »Bereitschaft, für die rechtlichen Folgen der Normverletzung einzustehen«.

Das trifft aber auf die derzeitige Praxis zivilen Ungehorsams oft nicht zu. Einen Naziaufmarsch zu verhindern, ist keine Symbolpolitik, sondern eine effiziente Intervention, die in den letzten Jahren die Kräfteverhältnisse auf der Straße zu Ungunsten der Nazis verändert hat. Bestes Beispiel ist der verhinderte NPD-Aufmarsch in Kreuzberg Ende April dieses Jahres. Die NPD sagte daraufhin ihre einige Tage später geplante Demonstration am 1. Mai in Neukölln ab.

»Von uns wird keine Eskalation ausgehen!«, dieser Leitsatz wurde als Aktionskonsens im Zuge der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm entwickelt. Dieser Ansatz ist immer noch wegweisend für die derzeitige Praxis des zivilen Ungehorsams. Während Habermas im zivilen Ungehorsam einen Akt der moralischen Empörung sieht, um systemkonform Kritik zu üben, machen Anna Dohm und Henning Obens von der Interventionistischen Linken in ihrem Beitrag in dieser Aktionsform das Potenzial zu einem »grundlegenden, generellen gesellschaftlichen Veränderungsprozess« aus. Auch eine »Überdehnung dieser Aktionsform« scheint ihnen sinnvoll bei Auseinandersetzungen, die eine Zuspitzung legitim erscheinen lassen. Und im »Zusammenkommen von ungehorsam erkämpften Reformen und revolutionärem Aufbegehren« erkennen sie die »Entwicklung einer neuen gesellschaftlichen Utopie, eines neuen emanzipatorisch-kommunistischen Projekts«. Hier dient der zivile Ungehorsam sogar dazu, um die in den 80ern aufgerissenen Gräben zu schließen, die sich zwischen Autonomen und gewaltfrei agierenden bürgerrechtlich orientierten Aktivisten etwa bei den Anti-Atom-Protesten in Wackersdorf bildeten.

Ein wichtiger Punkt ist die Legitimität der widerständigen Praktiken. Wird das Blockieren einer Nazidemonstration als Einschränkung der Demonstrationsfreiheit betrachtet? Ist Sachbeschädigung im zivilen Ungehorsam eingepreist? Damit beschäftigt sich ein Text, der aufschlüsselt, wie »Castor Schottern« medial ebenso als legitimer Protest wie auch als illegale Aktionsform dargestellt wird.

Der zivile Ungehorsam muss aber immer wieder an neue Gegebenheiten der jeweiligen Bewegungspolitik angepasst werden. So erlebte Spanien mit den Platzbesetzungen der »Indignados« im Sommer 2011 einen von vielen tausend Aktivisten praktizierten zivilen Ungehorsam. Auch dazu findet sich ein Text in dem Sammelband. Besonders interessant für die jüngste Bewegungsgeschichte ist ein darin geschilderter Vorgang in dem Madrider Szeneviertel Lavapies. Dort behinderten antirassistische Gruppen Polizeikontrollen, die als rassistisch wahrgenommen wurden, mit Mitteln des zivilen Ungehorsams. In einem Stadtentwicklungsplan wurde daraufhin gefordert, das »Viertel zu einer Gefahrenzone zu erklären, als Konsequenz aus der Existenz einer spezifischen Form von Kriminalität«. Das erinnert an die Vorgänge auf St. Pauli in Hamburg im Januar, als dort polizeiliche Gefahrenzonen eingerichtet wurden. Ähnliches erlebte Berlin unlängst bei der Räumung der von Flüchtlingen besetzten Schule in Kreuzberg, als die Polizei eine mehrtägige weiträumig abgesperrte Sicherheitszone errichtete. Dort wurde mit Blockaden, Demonstrationen und einer permanenten Präsenz an den polizeilichen Absperrungen die Besetzung einiger verbliebener Flüchtlinge erfolgreich unterstützt.

Friedrich Burschel, Andreas Kahrs, Lea Steinert (Hg.): Ungehorsam! Disobedience! - Theorie und Praxis kollektiver Regelverstöße, Edition Assemblage, 144 S., 14 €.

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