Öffentlich-rechtliche mogeln weiter

Nach dem Betrugsskandal in einer ZDF-Show geben nun auch der WDR, HR und RBB Unregelmäßigkeiten bei Online-Votings zu

  • Lesedauer: 2 Min.
Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender nehmen ihre Ranking-Shows unter die Lupe. Der WDR will künftig auf Online-Abstimmungen verzichten. Auch weitere Sender melden sich zu Wort.

Berlin. Weitere öffentlich-rechtliche Sender haben Unregelmäßigkeiten bei ihren Ranking-Shows eingeräumt. Nach ZDF und Norddeutschem Rundfunk (NDR) teilten auch der Westdeutsche Rundfunk (WDR), der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und der Hessische Rundfunk (HR) mit, die Ergebnisse von Online-Votings zu Bestenlisten seien verändert worden.

So erklärte der WDR am Dienstag: »Das Ergebnis der Prüfung zeigt, dass die Redaktion bei zehn von insgesamt 111 Sendungen in den Jahren 2008 bis 2014 in die Reihenfolge eingegriffen hat, weil das Online-Voting entweder verzerrt war oder nicht zu klaren Ergebnissen führte. Veränderungen der Reihenfolge aus dramaturgischen Gründen hat es in keinem Fall gegeben.« Betroffen waren etwa »Die beliebtesten Bauwerke in Nordrhein-Westfalen« und »Die beliebtesten Ausflugsziele in NRW«.

WDR-Fernsehdirektor Jörg Schönenborn habe entschieden, dass bei künftigen Staffeln der Ranking-Reihen auf Online-Abstimmungen verzichtet werden solle. Die Konzepte würden grundlegend überarbeitet.

Laut Hessischem Rundfunk wurden in den Jahren 2011 bis 2014 29 Ranking-Sendungen neu produziert. Bei 16 davon habe es Online-Abstimmungen gegeben. Bei drei Votings sei in die Reihenfolge eingegriffen worden, ohne dass dies kenntlich gemacht worden sei. Bei der Sendung »Die beliebtesten Klassiker des Kinderfernsehens« seien aus dramaturgischen Gründen zwei Plätze getauscht worden, weil nicht zwei Trickfilme hintereinander platziert sein sollten. Bei »Geniale Verbindungen - Hessens spannendste Brücken« sei eine Position verändert worden, weil eine kleine Gruppe das Ergebnis für eine Brücke erkennbar verzerrt habe. Bei »Die beliebtesten Stimmungslieder« sei die Reihenfolge verändert worden, weil bei einzelnen Stücken die Senderechte nicht vorgelegen hätten.

Der RBB sprach am Dienstag von zwei Änderungen in fünf Jahren. Betroffen waren die Sendungen »21 Dinge, die man in Berlin erlebt haben muss« und »21 Dinge, die man in Brandenburg erlebt haben muss«. Die Redaktion habe eine andere Sendedramaturgie für wirkungsvoller gehalten und daher die Reihenfolge der 21 Vorschläge verändert, sagte der zuständige Programmbereichsleiter, Heiner Heller.

Vor vier Wochen hatte das ZDF Manipulationen bei »Deutschlands Beste!« eingeräumt. Redakteure hatten im Juli eine repräsentative Forsa-Umfrage verfälscht. Beim NDR war seit 2011 in 9 von 58 Produktionen die Rangfolge von nichtrepräsentativen Online-Votings verändert worden. dpa/nd

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