Geldanlagenberatung gegen Honorar

Neues Gesetz seit 1. August 2014

  • Lesedauer: 3 Min.
Mehr Transparenz, bessere Beratung der Verbraucher - das soll das am 1. August 2014 in Kraft getretene neue Gesetz zur Honoraranlageberatung schaffen. Doch was ist Anlegern eine unabhängige Finanzberatung wert?

Berater verkauften Kunden nicht immer die für sie passende Finanzprodukte, sondern solche, bei denen sie hohe Provisionen erhielten. Nun will die Bundesregierung mit dem sogenannten Honoraranlageberatungsgesetz die Beratung gegen Honorar stärken.

Was ist Anlass für das Gesetz?

Anleger werden oft schlecht beraten, die Risiken bestimmter Produkte werden verschleiert. Mit einem Wort: Eine provisionsbasierte Beratung kann Fehlanreize setzen.

Wo liegen die Kernpunkte?

Es gibt neben der Anlageberatung auf Provisionsbasis künftig eine gesetzliche Regelung für sogenannte Honoraranlageberater und Honorar-Finanzanlageberater. Sie dürfen keine Provisionen von Produktanbietern oder anderen behalten, deren Finanzprodukte sie vermitteln. Banken und Sparkassen müssen die Beratungssysteme organisatorisch strikt trennen. Wer als Honorarberater tätig ist, wird in ein öffentliches Register eingetragen und darf nicht mehr auf Provisionsbasis arbeiten.

Das Gesetz gilt allerdings nicht für alle Finanzprodukte, sondern nur für Wertpapiere und Vermögensanlagen. Ausgenommen sind beispielsweise Kapitallebensversicherungen, Bausparpläne oder Spareinlagen. Somit ist eine verbraucherfreundliche Rundumberatung nicht möglich. Daher fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass ein Honorarberater zu allen Finanzprodukten provisionsfrei beraten muss.

Wie hoch ist das Honorar?

Es gibt keine Gebührenordnung. Häufig wird pro Stunde abgerechnet. Derzeit sind es im Schnitt etwa 150 Euro.

Wie wird mit Provisionen umgegangen?

Anlageberater müssen Provisionen offenlegen. Nach der Erfahrung von Verbraucherschützern steckt der Teufel aber im Detail, weil Teile der Provision nach wie vor für die Kunden nicht transparent sind. Der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 147/12) entschied kürzlich, dass Bankkunden einen Anspruch darauf haben, von Anlageberatern auf versteckte Provisionen zugunsten der Bank hingewiesen zu werden.

Was sagen die Kreditinstitute?

Sie sehen unter anderem die strikte Trennung von Honorarberatung und Beratung auf Provisionsbasis kritisch. Dies werde in der Praxis kleinere und mittlere Kreditinstitute aufgrund mangelnder Ressourcen zu einer Entscheidung »Entweder-oder« zwingen, prophezeit die Deutsche Kreditwirtschaft. Die Banken prüfen gegenwärtig die Honoraranlageberatung. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob sich die Beratung gegen Honorar überhaupt etablieren wird, ist der Bundesverband deutscher Banken (BdB) skeptisch.

Und das Interesse der Verbraucher?

In der Vergangenheit wurde die Honorarberatung vor allem bei Anlagen mit einem größeren Volumen nachgefragt. Massentauglich ist daher das neue Modell nicht, zumal Kunden für die Beratung zahlen müssen, auch wenn sie ihr Geld gar nicht anlegen, so der BdB. Dieser Auffassung widersprechen Verbraucherschützer: Wenn Verbrauchern klar wäre, wie viel Provision sie für eine vermeintliche Beratung tatsächlich zahlen, würden sie feststellen, dass die Honorarberatung in den meisten Fällen günstiger ist. Damit würden viele Verbraucher sicher auf Honorarberatung umsteigen. dpa/nd

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