Britisches Gericht hebt Immunität von bahrainischem Prinzen auf

Verwaltungsgericht ermöglicht weitere Ermittlungen wegen Menschrechtsverletzungen im Frühjahr 2011 / Frankreich verweigert bis jetzt Strafververfolgung

  • Lesedauer: 2 Min.
Prinz Nasser bin Hamad al Khalifa ist der Sohn des Königs von Bahrain und reist regelmäßig nach Großbritannien. Bis jetzt schützte ihn seine Immunität vor Strafverfolgung wegen Menschenrechtsverletzungen, die bahrainische Sicherheitskräfte gegen Demonstranten 2011 begingen.

London. Der High Court in London hat heute die Immunität des bahrainischen Prinzen Nasser bin Hamad al Khalifa aufgehoben. Damit ermöglicht das Verwaltungsgericht dem »War Crimes Team« der Metropolitan Police, das verantwortlich für Ermittlungen bei Anschuldigungen wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Folter ist, die Strafverfolgung des Prinzen in Großbritannien. Prinz Nasser bin Hamad al Khalifa ist der Sohn des Königs von Bahrain und reist unter anderem als Reitsportler regelmäßig nach Großbritannien. Ein Bahrainer, der in Großbritannien Asyl genießt, hatte gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Prinz Nasser Immunität zu gewähren, geklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte so eingeleitete Ermittlungen gestoppt, nachdem das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) im Juli 2012 zwei Dossiers zur Misshandlung inhaftierter Oppositioneller im Zuge der Massenproteste im Frühjahr 2011 eingereicht hatte.

Beide Dossiers dienten dem ECCHR als Beispiel für diverse andere Fälle von Menschenrechtsverletzungen, die bahrainische Sicherheitskräfte im Frühjahr 2011 gegen Demonstranten während der Proteste verübt haben. Die unter anderem in großem Ausmaß verübten Angriffe auf Menschenrechtsaktivisten, Journalisten sowie Ärzte, die friedliche Demonstranten medizinisch versorgt haben, stellen systematisch begangene Verbrechen dar. Darüber hinaus wurden Demonstranten widerrechtlich verhaftet und Frauen sexuelle Gewalt angedroht beziehungsweise gegen sie ausgeübt. »Großbritannien darf sich jetzt nicht in diplomatische Ausreden flüchten, sondern muss gründlich und umfassend ermitteln«, sagte Andreas Schüller vom ECCHR in Berlin. Das ECCHR nimmt als Beigeladene an dem Verfahren teil.

In Frankreich verweigern Außenministerium und Staatsanwaltschaft bisher eine Strafverfolgung von Prinz Nasser und haben eine Strafanzeige vom 22. August 2014 mit der Begründung abgewiesen, während des fünftägigen Aufenthalts im Land genieße Prinz Nasser Immunität, um politische Treffen wahrnehmen zu können. Zuvor hatte eine andere Stelle desselben Ministeriums mitgeteilt, Prinz Nasser sei auf einer privaten Reise. ECCHR und das internationale Sekretariat der Menschenrechtsorganisation Fédération internationale des ligues des droits de l’Homme (FIDH) haben sich in einer schriftlichen Stellungnahme gegen diese Entscheidung gewandt. »Das Vorgehen des französischen Ministeriums und der Justiz ist ganz offensichtlich politisch motiviert«, sagte Schüller vom ECCHR. »Das Urteil aus Großbritannien wird hoffentlich dazu führen, dass auch Frankreich seine Entscheidung revidiert und Ermittlungen gegen Prinz Nasser ermöglicht.« nd/stf

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal