Bomben-Verbrechen

Klaus Joachim Herrmann über Streumunition im Ukraine-Krieg

  • Klaus Joachim Herrmann
  • Lesedauer: 2 Min.

Das ukrainische Militär widersprach umgehend. Es habe natürlich keine Streubomben auf die Stadt Donezk werfen lassen. Das sei nicht erlaubt und Waffen würden ohnehin nicht in zivilen Wohnvierteln angewandt. Das habe der Präsident und Oberkommandierende verboten. Auch wenn all das zutreffen würde, wäre noch längst nicht alles in bester Ordnung.

Mehr Ernsthaftigkeit, Mühe und Geist wäre die Zurückweisung der Anschuldigung der Menschenrechtler wert gewesen. Immerhin handelt es sich um den schweren Verdacht und klare Hinweise, geächtete Munition eingesetzt und ein Kriegsverbrechen verübt zu haben. Dass diese Bomben wahllos und noch Jahre später vor allem immer wieder Kinder töten, sind bittere Gründe für Ächtung und Verbot. Allein sie wären Anlass genug, dem bösen Verdacht mit allen Mitteln und Möglichkeiten nachzugehen. Denn am Einsatz der Bomben selbst hat niemand gezweifelt, das Verbrechen ist gewiss.

Nun ist aber die Aufklärung von Verbrechen im ukrainischen Krieg bislang ergebnislos. Untersuchungen der Todesschüsse vom Maidan, des Sterbens in den Flammen des Gewerkschaftshauses von Odessa und des Abschusses eines Zivilflugzeuges haben bislang aber auch gar nichts gebracht. Im üblichen Fall werden einfach der Gegner oder gar die Opfer für schuldig erklärt. Das wird auf Dauer hoffentlich nicht genügen - auch international.

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