Allianz verpflichtet
Lebensversicherung
Die Allianz Lebensversicherungs-AG muss ihre Kunden künftig umfassender informieren. Dies setzte die Verbraucherzentrale Hamburg in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vor dem Landgericht Stuttgart (Az. 11 O 298/13) durch. Demnach muss die Allianz Kunden mit einer Lebensversicherungspolice künftig deutlich darüber informieren, dass bestimmte von ihr verwendete Vertragsklauseln un- wirksam oder irreführend sind.
Die Verbraucherschützer setzten nach eigenen Angaben damit erstmals den sogenannten Folgenbeseitigungsanspruch bei Versicherungsverträgen durch. Dies stärke die Rechte von Versicherten erheblich. Habe ein Versicherer über Jahre mit unwirksamen Klauseln gearbeitet und seinen Kunden dadurch einen finanziellen Schaden zugefügt, müsse er diese nun über die bisherige rechtswidrige Praxis im Klartext informieren. AFP/nd
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